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Voraussetzungen der Unterbringung liegen nicht mehr vor

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OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ws 10/09 vom 15.01.2009

Rechtsgebiete:StGB
Schlagworte:Erledigung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, Fehleinweisung, Voraussetzungen der Unterbringung liegen nicht mehr vor, Anrechnung der Unterbringungszeit auf die Strafhaft zu 2/3, zwei Drittel
Stichwort:Voraussetzungen der Unterbringung liegen nicht mehr vor
Leitsatz:Von der gesetzlichen Regelung in § 67 Abs. 4 StGB, wonach die Zeit der Unterbringung bis höchstens zwei Drittel der erkannten Freiheitsstrafe anzurechnen ist, kann nicht abgewichen werden.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 4 Ws 10/09




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