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Voraussetzungen der Gewerkschaftseigenschaft

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Beschluss, 1 ABR 10/99 vom 06.06.2000

Rechtsgebiete:TVG, GG
Schlagworte:Voraussetzungen der Gewerkschaftseigenschaft
Stichwort:Voraussetzungen der Gewerkschaftseigenschaft
Leitsatz:Leitsätze:

1. Die Tariffähigkeit und damit Gewerkschaftseigenschaft einer Arbeitnehmervereinigung setzt voraus, daß diese ihre Aufgabe als Tarifpartnerin sinnvoll erfüllen kann. Dazu bedarf es einer entsprechenden Durchsetzungskraft gegenüber dem sozialen Gegenspieler und einer ausreichenden Leistungsfähigkeit der Organisation (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung, zuletzt BAG 16. Januar 1990 - 1 ABR 10/89 - BAGE 64, 16).

2. Der Interessenverband "Bedienstete der Technischen Überwachung" (BTÜ) erfüllt diese Voraussetzungen nicht und ist daher keine Gewerkschaft.

Aktenzeichen: 1 ABR 10/99
Bundesarbeitsgericht 1. Senat Beschluß vom 6. Juni 2000
- 1 ABR 10/99 -

I. Arbeitsgericht
München
- 28 BV 178/97 -
Beschluß vom 5. Februar 1998

II. Landesarbeitsgericht
München
- 8 TaBV 26/98 -
Beschluß vom 30. Oktober 1998
Volltext: BAG - Beschluss, 1 ABR 10/99




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