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Voraussetzungen der Eintragung einer GmbH in die Handwerksrolle Konzessionsträger als Betriebsleiter im Sinne § 7 Abs. 4 Satz 1 HwO

Entscheidungen der Gerichte




THUERINGER-LAG – Urteil, 5 Sa 10/2001 vom 09.03.2001

Rechtsgebiete:BGB, Handwerksordnung
Schlagworte:Voraussetzungen der Eintragung einer GmbH in die Handwerksrolle Konzessionsträger als Betriebsleiter im Sinne § 7 Abs. 4 Satz 1 HwO
Stichwort:Voraussetzungen der Eintragung einer GmbH in die Handwerksrolle Konzessionsträger als Betriebsleiter im Sinne § 7 Abs. 4 Satz 1 HwO
Leitsatz:Eine Vereinbarung, durch die sich ein Handwerksmeister (Konzessionsträger) einer GmbH für eine Tätigkeit als Betriebsleiter nach § 7 Abs. 4 Satz 1 HwO zur Verfügung stellt, ist nach § 134 BGB nichtig, wenn diese nur den Zweck hatte, der GmbH die Eintragung in die Handwerksrolle und die Ausübung eines Handwerks zu ermöglichen, in Wirklichkeit aber eine den Erfordernissen der Handwerksordnung entsprechende Betriebsleitertätigkeit nicht beabsichtigt war.

Vergütungsansprüche des Konzessionsträgers entstehen weder aus einer solchen unwirksamen Vereinbarung noch aus dem Gesichtspunkt einer ungerechtfertigten Bereicherung des Konzessionsnehmers.
Volltext: THUERINGER-LAG - Urteil, 5 Sa 10/2001




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