JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > Voraussetzungen der Annahme eines Vermögensverlusts großen Ausmaßes gem. § 263 Abs. 3 Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB)
| Rechtsgebiete: | StGB, StPO |
| Schlagworte: | Strafbarkeit wegen Betrugs i.R.e. Nutzung von Tankkarten ohne beabsichtigten Ausgleich der kreditierten Forderungen, Auswirkungen einer Verwertung von durch eine GmbH geleasten Fahrzeugen, Folgen eines Antrags für die GmbH durch den Angeklagten auf Abschluss eines Leasingvertrages über eine Computeranlage zur Verwertung ohne Zahlung, Auswirkungen einer Vernehmung eines ehemaligen Mitangeklagten als Belastungszeuge nach Geständnis aufgrund des Inaussichtstellens der Strafobergrenze durch das Gericht, Begründung von auf den Erhalt und die Rückführung des Eigentums ausgerichteten Verhaltenspflichten des Leasingnehmers, Voraussetzungen der Annahme eines Vermögensverlusts großen Ausmaßes gem. § 263 Abs. 3 Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB), Strafzumessung in Unterschlagungsfällen |
| Stichwort: | Voraussetzungen der Annahme eines Vermögensverlusts großen Ausmaßes gem. § 263 Abs. 3 Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB) |
| Volltext: BGH - Beschluss, 5 StR 11/09 | |
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