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Voraussetzung für die Qualifizierung eines "Darlehenskontos" des Kommanditisten als Kapitalkonto bei gewinnunabhängiger Verzinsung

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, IV R 46/05 vom 15.05.2008

Rechtsgebiete:EStG, HGB
Schlagworte:Voraussetzung für die Qualifizierung eines "Darlehenskontos" des Kommanditisten als Kapitalkonto bei gewinnunabhängiger Verzinsung
Stichwort:Voraussetzung für die Qualifizierung eines "Darlehenskontos" des Kommanditisten als Kapitalkonto bei gewinnunabhängiger Verzinsung
Leitsatz:Bei einem als "Darlehenskonto" bezeichneten Konto eines Kommanditisten, das im Rahmen des sog. Vier-Konten-Modells dazu bestimmt ist, die nicht auf dem Rücklagenkonto verbuchten Gewinnanteile aufzunehmen, kann es sich auch dann um ein Kapitalkonto i.S. des § 15a Abs. 1 Satz 1 EStG handeln, wenn es gewinnunabhängig zu verzinsen ist. Voraussetzung ist allerdings, dass entweder auf diesem Konto die Verluste der Gesellschaft verbucht werden oder dass das Konto im Fall der Liquidation der Gesellschaft oder des Ausscheidens des Gesellschafters mit einem etwa bestehenden negativen Kapitalkonto zu verrechnen ist.
Volltext: BFH - Urteil, IV R 46/05




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