( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSchlagwörterVVoraussetzung für den Einsatz eines Bausparguthabens als einzusetzendes Vermögen 

Voraussetzung für den Einsatz eines Bausparguthabens als einzusetzendes Vermögen

Entscheidungen der Gerichte




LAG-HAMM – Beschluss, 4 Ta 827/03 vom 02.09.2004

Rechtsgebiete:ZPO, ArbGG, BSHG, DV
Schlagworte:Voraussetzung für den Einsatz eines Bausparguthabens als einzusetzendes Vermögen
Stichwort:Voraussetzung für den Einsatz eines Bausparguthabens als einzusetzendes Vermögen
Leitsatz:Hat ein Antragsteller einen Bausparvertrag angespart, um damit ein Zwischenfinanzierungsdarlehn abzulösen, so ist ein Rückgriff auf das Guthaben dann nicht zumutbar, wenn der angesparte Betrag zur alsbaldigen Ablösung des Darlehens bestimmt ist.
Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 4 Ta 827/03




Weitere Begriffe




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/voraussetzung-fuer-den-einsatz-eines-bausparguthabens-als-einzusetzendes-vermoegen

"Voraussetzung für den Einsatz eines Bausparguthabens als einzusetzendes Vermögen - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN