JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > Voraussetzung für den Einsatz eines Bausparguthabens als einzusetzendes Vermögen
| Rechtsgebiete: | ZPO, ArbGG, BSHG, DV |
| Schlagworte: | Voraussetzung für den Einsatz eines Bausparguthabens als einzusetzendes Vermögen |
| Stichwort: | Voraussetzung für den Einsatz eines Bausparguthabens als einzusetzendes Vermögen |
| Leitsatz: | Hat ein Antragsteller einen Bausparvertrag angespart, um damit ein Zwischenfinanzierungsdarlehn abzulösen, so ist ein Rückgriff auf das Guthaben dann nicht zumutbar, wenn der angesparte Betrag zur alsbaldigen Ablösung des Darlehens bestimmt ist. |
| Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 4 Ta 827/03 | |
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