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Voraussetzung der Gebührenbefreiung

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OLG-HAMM – Beschluss, 15 W 304/01 vom 18.12.2001

Rechtsgebiete:KostO
Schlagworte:Voraussetzung der Gebührenbefreiung
Stichwort:Voraussetzung der Gebührenbefreiung
Leitsatz:Die Gebührenbefreiung gem. § 62 Abs. 3 S. 2 KostO setzt voraus, dass die Löschungsvormerkung zu Gunsten des Berechtigten einzutragen ist. Hierunter ist die natürliche oder juristische Person in ihrer Eigenschaft als Gläubiger des neuen Rechts zu verstehen Die Löschungsvormerkung muss daher gerade der Verstärkung der neuen Grundstückbelastung dienen.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 15 W 304/01




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