JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > Voraussetzung
| Rechtsgebiete: | BauGB, EBS der Stadt Geisenheim |
| Schlagworte: | Erschließungsanlage, Fertigstellung, sachliche Beitragspflicht, Spätere Verlängerung, Straßenstrecke, Voraussetzung, Zeitpunkt |
| Stichwort: | Voraussetzung |
| Leitsatz: | Ist eine in ihrer räumlichen Ausdehnung fehlerfrei als Erschließungsanlage abgegrenzte Straße endgültig fertiggestellt und liegen auch die sonstigen Voraussetzungen der Beitragsentstehung für diese Anlage vor, so kann deren spätere Verlängerung nicht bewirken, dass nunmehr von einer aus beiden Straßenstrecken zusammengesetzten einzigen Erschließungsanlage auszugehen ist, für die der Beitragsanspruch erst mit Fertigstellung auch der Verlängerungsstrecke entsteht. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 5 UE 1466/06 | |
| Rechtsgebiete: | ZRBG, SGB VI, FRG, WGSVG, SGG, ZPO |
| Schlagworte: | entenversicherungspflichtiges Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis - Ghettoarbeit - Shargorod - Transnistrien - Zahlbarmachung von Ghettorenten - Voraussetzung - Erfüllung der Wartezeit - Zugehörigkeit zum deutschen Sprach- und Kulturkreis - Besorgnis der Befangenheit |
| Stichwort: | Voraussetzung |
| Leitsatz: | 1. Leistungen nach dem ZRBG setzen die Erfüllung der Wartezeit voraus (Abgrenzung zu BSG vom 14.12.2006 - B 4 R 29/06 R). 2. Die Zugehörigkeit zum deutschen Sprach- und Kulturkreis ist keine Leistungsvoraussetzung nach dem ZRBG. |
| Volltext: BSG - Urteil, B 13 R 28/06 R | |
| Rechtsgebiete: | SGB X, SGG, SGB VII, RVO |
| Schlagworte: | sozialgerichtliches Verfahren - richtige Klageart - kombinierte Anfechtungs- und Feststellungklage - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Zugunstenverfahren - Überprüfung - richtige Rechtsanwendung - Verwaltungsakt - Bindungswirkung - gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Voraussetzung - sachlicher Zusammenhang - Lösung vom Betrieb - Leistungsabfall - Alkoholeinfluss - selbstgeschaffene Gefahr - Unfallkausalität |
| Stichwort: | Voraussetzung |
| Leitsatz: | 1. Im Zugunstenverfahren nach § 44 SGB X haben Verwaltung und Gerichte auch ohne neues Vorbringen des Antragstellers zu prüfen, ob bei Erlass des bindend gewordenen Verwaltungsakts das Recht unrichtig angewandt wurde (Abgrenzung von BSG vom 3.2.1988 - 9/9a RV 18/86 = BSGE 63, 33 = SozR 1300 § 44 Nr 33; Abgrenzung von BSG vom 3.4.2001 - B 4 RA 22/00 R = BSGE 88, 75 = SozR 3-2200 § 1265 Nr 20). 2. Solange ein bei der Arbeit unter Alkoholeinfluss stehender Versicherter mit der zum Unfall führenden Verrichtung ausschließlich betriebliche Zwecke verfolgt, kann der sachliche Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit nur verneint werden, wenn der Betreffende so alkoholisiert war, dass er nicht mehr zu einer dem Unternehmen dienenden zweckgerichteten Ausübung seiner Tätigkeit in der Lage war (Weiterführung von BSG vom 12.4.2005 - B 2 U 11/04 R = BSGE 94, 262 = SozR 4-2700 § 8 Nr 14). |
| Volltext: BSG - Urteil, B 2 U 24/05 R | |
| Rechtsgebiete: | BRAGO, ArbGG |
| Schlagworte: | Erörterungsgebühr, Gerichtstermin, Voraussetzung, Anwesenheit, beide Parteien |
| Stichwort: | Voraussetzung |
| Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Beschluss, 1 Ta 54/04 | |
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