JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > Vorausleistungsbescheid
| Rechtsgebiete: | AO 1977 |
| Schlagworte: | Beitrag, Beitragsrecht, Abwasserbeseitigung, Abwasserbeseitigungsbeitrag, Entwässerungsbeitrag, einmaliger Beitrag, Vorausleistung, Vorauszahlung, Festsetzung, Steuerfestsetzung, Abgabenfestsetzung, Vorbehalt der Nachprüfung, Nachprüfung, Vorbehalt, Aufhebung des Vorbehalts, Endgültigkeitserklärung, endgültiger Bescheid, endgültiger Beitragsbescheid, endgültige Beitragsfestsetzung, Endbescheid, Heranziehungsbescheid, Vorausleistungsbescheid, Anspruch auf Erlass eines Endbescheids, Festsetzungsfrist, Ablauf der Festsetzungsfrist |
| Stichwort: | Vorausleistungsbescheid |
| Leitsatz: | Zu den Ansprüchen des Beitragspflichtigen auf Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung nach § 164 Abs. 3 Satz 1 AO (Endgültigkeitserklärung eines Vorausleistungsbescheids) und auf Erlass eines endgültigen Beitragsbescheids |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 6 A 11494/06.OVG | |
| Rechtsgebiete: | KAG LSA, VwGO |
| Schlagworte: | Vorausleistung, Vorausleistungsbescheid, Flächenermittlung, Hofräume, ungetrennte Grundstück, Gegenvorstellung, Anhörungsrüge, Berufungszulassung |
| Stichwort: | Vorausleistungsbescheid |
| Leitsatz: | Hinsichtlich der Ermittlung der Größe von Flächen ungetrennter Hofräume im Verbandsgebiet kommt § 6b Abs. 1 KAG LSA (vgl. dazu Driehaus, Kommunalabgabenrecht Bd. II, § 8 Rdnr. 394b, 490a; vgl. auch OVG LSA, Beschl. v. 19. Februar 1998 - B 2 S 141/97 -; Urt. v. 16. Dezember 1999 - A 2 S 335/99 - jeweils zum Ausbaubeitragsrecht) zur Anwendung. Aus § 6b Abs. 1 Satz 2 KAG LSA ergibt sich nicht, auch nicht für die Berechnung des endgültigen Beitrages, dass die beitragserhebende Körperschaft den Beitragspflichtigen im Falle des § 6b KAG LSA auffordern muss, die Größe der Fläche selbst nachzuweisen. Sie kann dies tun, muss es aber nicht. Entscheidet sie sich dafür, (zunächst) selbst zu ermitteln, kann der Beitragspflichtige bzw. hier der Vorausleistende die Flächenermittlung allerdings nur nach den Vorgaben des § 6b Abs. 1 Satz 2 KAG LSA angreifen. Beschluss vom 11.07.2006 - Gegenvorstellung - : Eine "außerordentliche Beschwerde" oder "Gegenvorstellung" gegen die Ablehnung eines Berufungszulassungsantrages ist - jedenfalls seit Einführung der Anhörungsrüge (§ 152a VwGO) - nicht (mehr) statthaft (vgl. VGH Bayern, Beschl. v. 21. Februar 2006 - 12 ZB 06.416 -, zit. nach JURIS m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 2. Feb-ruar 2005 - 3 S 83/05 -, NJW 2005, 920; Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO § 152a Rdnr. 9 ff.; § 124a Rdnr. 143; Kopp/Schenke, VwGO 14. A., Vorb § 124 Rdnr. 9a; vgl. auch OVG LSA, Beschl. v. 25. Januar 2005 - 4 P 3/05 - m.w.N.). |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 4 L 346/05 | |
| Rechtsgebiete: | KAG LSA |
| Schlagworte: | Vorausleistung, Vorausleistungsbescheid, Beitragspflicht, sachliche, Widerspruchsbescheid, Grundstücksteilung |
| Stichwort: | Vorausleistungsbescheid |
| Leitsatz: | Entsteht die sachliche Beitragspflicht nach Erlass des Vorausleistungsbescheides, darf in einem Widerspruchsverfahren gegen den Vorausleistungsbescheid eine nach Entstehung der sachlichen Beitragspflicht vorgenommene Grundstücksteilung nicht berücksichtigt werden. In dem Vorausleistungsbescheid dürfen keine Festsetzungen getroffen werden, von denen schon feststeht, dass sie in dem (späteren) endgültigen Heranziehungsbescheid nicht getroffen werden dürfen. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 4 M 244/06 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB |
| Schlagworte: | Erschließungsbeitrag, Erschließungsbeitragsrecht, Vorausleistung, Vorausleistungspflicht, Erschließungsbeitragsvorausleistung, Vorausleistungsbescheid, Vorteil, Erschließungsaufwand, Erschließungsanlage, Verteilung, Aufwandsverteilung, Grundstück, Wegeparzelle, Gewerbebetrieb, Gesamtgrundstücksfläche, gewerbliche Nutzung, Lagerplatz, Betriebsgrundstück, Nutzbarkeit, Bauunternehmung, einheitliche Nutzung, wegemäßige Erschließung, Zufahrt, Zuwegung, Festsetzung, Bebauungsplan, erschlossenes Grundstück, Erschlossensein, Beitragspflicht, Anbaustraße, Bebaubarkeit, Bauland, Erreichbarkeit, Erreichbarkeitserfordernis, Anliegergrundstück, Hinterliegergrundstück, Angewiesensein, Eigentümeridentität, Eigentümerverschiedenheit, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigter, Gesellschafter, Komplementär, Komplementär-GmbH, GmbH, GmbH & Co. KG |
| Stichwort: | Vorausleistungsbescheid |
| Leitsatz: | Schmale, aber gewerblich nutzbare Grundstücke (Wegeparzellen) sind in die Verteilung des Erschließungsaufwands einzubeziehen, wenn es sich dabei nicht um Grundflächen einer selbständigen oder unselbständigen Erschließungsanlage handelt. Hinterliegergrundstücke, denen ein Anliegergrundstück die Erreichbarkeit in dem baurechtlich erforderlichen Umfang und damit die wegemäßige Erschließung vermittelt, können auch dann i.S.d. § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB erschlossen sein, wenn die Eigentümer von Anlieger- und Hinterliegergrundstücken verschieden sind. Hat es der Eigentümer der Hinterliegergrundstücke in der Hand, die baurechtlichen Erreichbarkeitserfordernisse unter Inanspruchnahme des Anliegergrundstücks zu erfüllen, sind (auch) die Hinterliegergrundstücke in die Aufwandsverteilung einzustellen. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 10578/04.OVG | |
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