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Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 12 LC 386/06 vom 09.10.2008

Rechtsgebiete:FStrG, VwGO
Schlagworte:Auftragsverwaltung, Berufungsantrag, Bombenblindgänger, Gefahrerforschung, Geschäftsführung ohne Auftrag, Hoheitsträger, Verantwortlichkeit des, Kampfmittel, Sondierung, Straßenbaulast, Vorarbeiten
Stichwort:Vorarbeiten
Leitsatz:Kosten der Sondierungsmaßnahmen, die aus Anlass der Bauvorbereitung eines Bundesautobahnabschnitts erforderlich werden und der (ergebnislosen) Aufsuchung von Kampfmitteln (Bombenblindgängern) aus dem Zweiten Weltkrieg dienten, sind von dem Träger der Straßenbaulast und nicht von der allgemeinen Gefahrenabwehrbehörde zu tragen.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 12 LC 386/06



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 7 ME 211/07 vom 14.02.2008

Rechtsgebiete:NStrG
Schlagworte:Duldungsanordnung, Entlastungsstraße, Gemeindestraße, Straßenbaubehörde, Straßenbaulastträger, Vorarbeiten
Stichwort:Vorarbeiten
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 7 ME 211/07

BVERWG – Beschluss, BVerwG 9 C 7.03 vom 27.01.2004

Rechtsgebiete:GG, LuftVG
Schlagworte:Vorarbeiten, Betretensrecht, Grundstücke Dritter, fremde Grundstücke, Duldungsverpflichtung, luftverkehrsrechtliche Genehmigung, privater Vorhabenträger, Auflage, Inhaltsbestimmung des Eigentums
Stichwort:Vorarbeiten
Leitsatz:§ 7 Abs. 1 LuftVG ermächtigt auch zur Gestattung von Vorarbeiten auf fremden Grundstücken und begründet eine entsprechende Duldungsverpflichtung der Grundstückseigentümer.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 9 C 7.03

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 2 Q 777/01 vom 12.07.2001

Rechtsgebiete:LuftVG, UVPG, HENatG, ForstG
Schlagworte:Änderungsgenehmigung, Betreten von Grundstücken, Betretungsbefugnis, Duldungspflicht, Gestattung von Vorarbeiten, Ermächtigungsgrundlage, ökologische Bestandsaufnahme, Planfeststellungsverfahren, Plausibilitätskontrolle, Raumordnungsverfahren, Umweltverträglichkeitsprüfung, Vorarbeiten, Zeitpunkt der Gestattung
Stichwort:Vorarbeiten
Leitsatz:Auf der Grundlage von § 7 Abs. 1 LuftVG können auch solche Vorarbeiten zu einem luftverkehrsrechtlichen Zulassungsverfahren gestattet werden, für die ein Betreten oder Befahren der dafür in Betracht kommenden Grundstücke erforderlich ist.

§ 7 Abs. 1 LuftVG ist eine ausreichende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage auch für Verwaltungsakte, mit denen dem jeweiligen Eigentümer oder sonstigen Nutzungsberechtigten die Pflicht auferlegt wird, ein Betreten oder Befahren ihrer Grundstücke zu dulden. Dies gilt unabhängig davon, ob vor, während oder nach der Erteilung einer Genehmigung nach § 6 LuftVG ein Planfeststellungsverfahren, ein Raumordnungsverfahren oder eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist oder durchgeführt wird.

Entscheidend für die Anwendbarkeit des § 7 Abs. 1 LuftVG ist allein, dass die Durchführung der Vorarbeiten zeitlich vor einer Antragstellung nach § 6 LuftVG i.V.m. §§ 40, 41 LuftVZO gestattet werden.

§ 7 Abs. 1 LuftVG umfasst sowohl die Gestattung von Vorarbeiten für die erstmalige Genehmigung eines Flugplatzes/Flughafens gemäß § 6 Abs. 1 LuftVG als auch für die Änderung bzw. Erweiterung eines bereits genehmigten Flugplatzes/Flughafens gemäß § 6 Abs. 4 Satz 2 LuftVG.

Die Prüfung im Rahmen von § 7 Abs. 1 LuftVG, ob die Voraussetzungen für die Erteilung einer Genehmigung gemäß § 6 LuftVG voraussichtlich vorliegen, hat prognostischen Charakter und ist auf eine überschlägige Plausibilitätskontrolle beschränkt.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 2 Q 777/01


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