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OLG-FRANKFURT – Beschluss, 5 UF 187/01 vom 05.06.2002

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Einbenennung, Erforderlichkeit, Voranstellung, Anfügung, Erforderlichkeit
Stichwort:Voranstellung
Leitsatz:Auch die Ersetzung der Einwilligung in die Voranstellung oder die Anfügung des Namens kommt nur in Betracht, wenn die Voranstellung oder Anfügung des Namens erforderlich ist. Ein geringeres Maß der Erforderlichkeit als bei der Namensänderung ist nicht angeordnet.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 5 UF 187/01




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