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SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Beschluss, 11 L 2/01 vom 28.06.2001

Rechtsgebiete:BPersVG, BPersVWO, BGB
Schlagworte:Verselbstständigung, personalvertretungsrechtlich, Dienststelle, Vorabstimung, Glaubhaftmachung Wahlvorstand, Prüfpflicht, Wahlverfahren, fair, Treu und Glauben
Stichwort:Vorabstimung
Leitsatz:Die Glaubhaftmachung, Wahlrechtsgrundsätze im Vorabstimmungsverfahren über die personalvertretungsrechtliche Verselbstständigung einer Teil-Dienststelle ist kein Selbstzweck, sondern erforderlich, soweit der Wahlvorstand Zweifel hat. Sofern zeitlich noch möglich, ist Gelegenheit zu geben, diese durch Glaubhaftmachung auszuräumen.

Werden nachträgliche Auflagen des Wahlvorstandes umgehend erfüllt, verbieten Treu und Glauben, dem dann noch entgegenzuhaltenen, die Frist zur Glaubhaftmachung sei bereits verstrichen.
Volltext: SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG - Beschluss, 11 L 2/01




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