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Vorabgewinnanteile bei Aufteilung des Gewerbesteuermessbetrags einer Mitunternehmerschaft nicht zu berücksichtigen

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Beschluss, IV B 109/08 vom 07.04.2009

Rechtsgebiete:EStG, FGO
Schlagworte:Vorabgewinnanteile bei Aufteilung des Gewerbesteuermessbetrags einer Mitunternehmerschaft nicht zu berücksichtigen
Stichwort:Vorabgewinnanteile bei Aufteilung des Gewerbesteuermessbetrags einer Mitunternehmerschaft nicht zu berücksichtigen
Leitsatz:Es bestehen keine ernstlichen Zweifel daran, dass Vorabgewinnanteile für die Bemessung des Anteils eines Mitunternehmers am Gewerbesteuermessbetrag nicht zu berücksichtigen sind.
Volltext: BFH - Beschluss, IV B 109/08




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