JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > Vorabentscheidungsersuchen
| Rechtsgebiete: | EG, FreizügG EU, EGRL 04/38 |
| Schlagworte: | Vorabentscheidungsersuchen, Verlust des Freizügigkeitsrechts, Zwingende Gründe der öffentlichen Sicherheit, Ausweisungsschutz |
| Stichwort: | Vorabentscheidungsersuchen |
| Leitsatz: | Dem Europäischen Gerichtshof werden gem. Art. 234 Abs. 1 lit. a) EG folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Ist der in Art. 28 Abs. 3 RL 2004/38/EG vom 29.04.2004 verwendete Begriff der "zwingenden Gründe der öffentlichen Sicherheit" dahingehend auszulegen, dass nur unabweisbare Gefährdungen der äußeren oder inneren Sicherheit des Mitgliedstaats eine Ausweisung rechtfertigen können und hierzu nur zählen die Existenz des Staates mit seinen wesentlichen Einrichtungen, deren Funktionsfähigkeit, das Überleben der Bevölkerung sowie die auswärtigen Beziehungen und das friedliche Zusammenleben der Völker? 2. Unter welchen Voraussetzungen geht der nach einem zehnjährigen Aufenthalt im Aufnahmemitgliedstaat erreichte erhöhte Ausweisungsschutz nach Art. 28 Abs. 3 lit. a RL 2004/38/EG wieder verloren? Ist in diesem Zusammenhang der Verlusttatbestand für das Daueraufenthaltsrecht nach Art. 16 Abs. 4 RL 2004/38/EG entsprechend anzuwenden? 3. Für den Fall, dass die Frage Ziffer 2 und eine entsprechende Anwendbarkeit des Art. 16 Abs. 4 RL bejaht werden: Geht der erhöhte Ausweisungsschutz allein durch den Zeitlablauf verloren, unabhängig von den maßgeblichen Gründen für die Abwesenheit? 4. Ebenfalls für den Fall, dass die Frage Ziffer 2 und eine entsprechende Anwendbarkeit des Art. 16 Abs. 4 RL bejaht werden: Ist eine zwangsweise Rückkehr in den Aufnahmemitgliedstaat im Rahmen einer Strafverfolgungsmaßnahme vor Ablauf des Zweijahreszeitraums geeignet, den erhöhten Ausweisungsschutz zu erhalten, auch wenn im Anschluss an die Rückkehr zunächst für längere Zeit von den Grundfreiheiten kein Gebrauch gemacht werden kann? |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 13 S 342/09 | |
| Rechtsgebiete: | EGV, EGVO 1782/2003 |
| Schlagworte: | Vorabentscheidung, Vorabentscheidungsersuchen, Betriebsprämie, Zahlungsanspruch, beihilfefähige Fläche, landwirtschaftliche Fläche, Schäfer, Bewirtschaftungsvertrag, Naturschutz |
| Stichwort: | Vorabentscheidungsersuchen |
| Leitsatz: | Vorabentscheidungsersuchen zur Frage, ob es sich um beihilfefähige Flächen im Sinne der Betriebsprämienregelung handelt, wenn ein Schäfereibetrieb diese Flächen aufgrund von Bewirtschaftungsverträgen nutzt, die von Behörden aus Gründen des Naturschutzes mit ihm abgeschlossen wurden. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 8 A 10938/08.OVG | |
| Rechtsgebiete: | EG, EWGRL 91/439 |
| Schlagworte: | Vorabentscheidungsersuchen, Fahrerlaubnis, Anerkennung durch einen Mitgliedstaat, Ordentlicher Wohnsitz, Umfang zulässiger Ermittlungen zur Beachtung des Wohnsitzerfordernisses |
| Stichwort: | Vorabentscheidungsersuchen |
| Leitsatz: | Dem Europäischen Gerichtshof werden gem. Art. 234 lit. a) EG folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Steht den vom Europäischen Gerichtshof in den Urteilen vom 26.06.2008 (C-329/06 und C-343/06 <Wiedemann> und C-334/06 bis C-336/06 <Zerche>) entwickelten Grundsätzen entgegen, dass die nationalen Fahrerlaubnisbehörden und Gerichte des Aufnahmemitgliedstaates sich bei der Prüfung der Beachtung des Wohnsitzerfordernisses nach Art. 9 Richtlinie 91/439/EWG durch den Ausstellermitgliedstaat zum Zeitpunkt der Ausstellung der Fahrerlaubnis zum Nachteil des Fahrerlaubnisinhabers auf dessen Erklärungen und Informationen stützen, die dieser im Verwaltungsverfahren oder gerichtlichen Verfahren gemacht hat und zu deren Abgabe er im Rahmen einer durch das nationale Verfahrensrecht ihm auferlegten Mitwirkungspflicht bei der Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts verpflichtet war? 2. Für den Fall, dass die 1. Frage verneint werden sollte: Steht den vom Europäischen Gerichtshof in den Urteilen vom 26.06.2008 (C-329/06 und C-343/06 <Wiedemann> und C-334/06 bis C-336/06 <Zerche>) entwickelten Grundsätzen entgegen, dass die nationalen Fahrerlaubnisbehörden und Gerichte des Aufnahmemitgliedstaates bei der Prüfung einer Beachtung des Wohnsitzerfordernisses nach Art. 9 Richtlinie 91/439/EWG durch den Ausstellermitgliedstaat dann, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass dieses zum Zeitpunkt der Ausstellung nicht erfüllt war, ausschließlich im Ausstellermitgliedstaat etwa bei Meldebehörden, Vermietern oder Arbeitgebern weitere Ermittlung anstellen und die hierbei ermittelten Tatsachen, sofern sie beweiskräftig festgestellt wurden, allein oder zusammen mit bereits vorliegenden Informationen aus dem Ausstellermitgliedstaat oder vom Fahrerlaubnisinhaber selbst stammenden Informationen verwertet? |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 10 S 1037/07 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, EG |
| Schlagworte: | Aussetzung, Vorabentscheidungsersuchen |
| Stichwort: | Vorabentscheidungsersuchen |
| Leitsatz: | 1. Gegen einen Beschluss, mit dem das Verwaltungsgericht ein bei ihm anhängiges Klageverfahren im Hinblick auf ein Vorabentscheidungsersuchen aussetzt, das ein anderes Gericht an den Gerichtshof der Europäischen Union gerichtet hat, ist die Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht zulässig. In dem Beschwerdeverfahren prüft das Oberverwaltungsgericht nur, ob die (formellen) Tatbestandsvoraussetzungen für eine Aussetzung vorlagen und ob das Verwaltungsgericht ermessensfehlerfrei entschieden hat. 2. Ein Verfahren kann in entsprechender Anwendung von § 94 VwGO ausgesetzt werden, wenn gemeinschaftsrechtliche Fragen, die in dem Verfahren entscheidungserheblich sind, bereits Gegenstand eines beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft anhängigen Vorabentscheidungsverfahrens sind. Die Entscheidungserheblichkeit bedarf der Darlegung; fehlt es daran, ist der Aussetzungsbeschluss aufzuheben. |
| Volltext: OVG-BREMEN - Beschluss, 1 S 89/08 | |
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