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Vorabentscheidung in Berufungsinstanz

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OLG-ZWEIBRüCKEN – Urteil, 5 UF 58/02 vom 01.10.2002

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Anträge zur vorläufige Vollstreckbarkeit, Vorabentscheidung in Berufungsinstanz
Stichwort:Vorabentscheidung in Berufungsinstanz
Leitsatz:1. Mehrere zeitlich gestaffelte Anträge zur über die vorläufige Vollstreckbarkeit in der Berufungsinstanz sind jedenfalls dann unterschiedliche Teile des angefochtenen Urteils und damit verschiedene Streitgegenstände tteiceffen.

2. Ein Vollstreckungsschutzantrag nach § 710 ZPO, der in erster Instanz nicht gestellt wurde, kann im Berufungsverfahren jedenfalls dann in zulässiger Weise nachgeholt werden, wenn er lediglich der Verteidigung im Rahmen eines Antrags das Gegners zur Vorabentscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit im Berufungsverfahren nach § 718 ZPO dient.
Volltext: OLG-ZWEIBRüCKEN - Urteil, 5 UF 58/02




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