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JuraForum.deUrteileSchlagwörterVVorabentscheidung dem Grunde nach über Kürzung von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt. 

Vorabentscheidung dem Grunde nach über Kürzung von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt.

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 2.97 vom 14.07.1998

Rechtsgebiete:VwGO, BSHG
Schlagworte:Sozialhilfe, Vorabentscheidung dem Grunde nach über Kürzung, Vorabentscheidung dem Grunde nach über Kürzung von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt.
Stichwort:Vorabentscheidung dem Grunde nach über Kürzung von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt.
Leitsatz:Leitsätze:

1. Hat der Sozialhilfeträger Hilfeleistungen durch eine Vorabentscheidung dem Grunde nach für einen in die Zukunft hineinreichenden, über den Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung hinausgehenden Zeitraum abgelehnt, so erfaßt die gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme den Regelungszeitraum auch über die Widerspruchsentscheidung hinaus.

2. Ist mit einer solchen Vorabentscheidung eine Kürzungsregelung im Sinne von § 120 Abs. 2 Satz 4 BSHG getroffen worden und wird auf dieser Grundlage Sozialhilfe jeweils gekürzt ausgezahlt, muß der Hilfeempfänger, wenn er gegen die Vorabentscheidung Widerspruch erhoben hat, nicht jeweils gesondert (und erneut) Widerspruch gegen die gekürzten Auszahlungen einlegen.

Urteil des 5. Senats vom 14. Juli 1998 - BVerwG 5 C 2.97 -

I. VG Hamburg vom 25.03.1994 - Az.: 8 VG 3725/92 -
II. OVG Hamburg vom 28.07.1995 - Az.: OVG Bf IV 14/94 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 2.97




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