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Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 12 KN 12/07 vom 09.10.2008

Rechtsgebiete:BauGB, VwGO
Schlagworte:Antragsbefugnis, Flächennutzungsplan, Grundstücksnachbar, Monitoring, Normenkontrolle, Planerforderlichkeit, Plannachbar, Planungsanlass, Umweltbericht, Überwachungsmaßnahmen, Vorabbindung
Stichwort:Vorabbindung
Leitsatz:1. Im Rahmen der Normenkontrolle von Flächennutzungsplänen nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB kann bei der Änderung bzw. Erweiterung bereits ausgewiesener Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Einzelfall die Antragsbefugnis auch des Plannachbarn gegeben sein, wenn dieser von der aufgrund der bisherigen Plansituation gegebenen Ausschlusswirkung begünstigt und durch die Änderung in abwägungsrelevanten Belangen betroffen wird.

2. Begründungsdefizite im Umweltbericht wegen unvollständiger Angaben zu Überwachungsmaßnahmen können unbeachtlich sein, wenn diese mangels umweltbezogener Abwägungsrelevanz keinen Einfluss auf die Abwägungsentscheidung haben.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 12 KN 12/07



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 12 MN 13/07 vom 08.03.2007

Rechtsgebiete:BauGB, VwGO
Schlagworte:Eingriffsregelung, Einstweilige Anordnung, Flächennutzungsplan: Normenkontrolle, Vorabbindung, Windenergie
Stichwort:Vorabbindung
Leitsatz:Zur Überprüfung der Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan im Rahmen der Normenkontrolle nach § 47 VwGO.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 12 MN 13/07

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 1 MN 120/03 vom 18.07.2003

Rechtsgebiete:BauGB, BauNVO
Schlagworte:Abwägung, B-Planänderung, Erforderlichkeit, Moschee, Vertrauensschutz vor Planänderung, Vertrauensschutz im B-Plangebiet, Vorabbindung
Stichwort:Vorabbindung
Leitsatz:1. Zur Erforderlichkeit einer B-Planänderung, wenn ein Investor während des Änderungsverfahrens eine Festsetzung erreicht, die die Verwirklichung seiner Bauwünsche ermöglicht.

2. Zum Vertrauensschutz von Grundstückseigentümern, wenn in einem B-Plan, der Wohngebiet und - durch eine Pufferzone getrennt - Gewerbegebiet festsetzt, der Schutz des Wohngebietes eingeschränkt wird, weil sich die Gewerbegebiete wegen der Einschränkungen der gewerblichen Nutzung nicht vermarkten lassen.

3. Haben die von einer Planänderung nachteilig betroffenen Grundstückeigentümer sich im Anregungsverfahren nicht geäußert, kann dies als Indiz gedeutet werden, dass die Änderung von den Betroffenen nicht als unzumutbar angesehen wird.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 1 MN 120/03


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