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Vorabbelehrung

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OLG-FRANKFURT – Beschluss, 9 U 109/06 vom 11.06.2007

Rechtsgebiete:BGB, HWiG
Schlagworte:Haustürgeschäft, Haustürwiderruf, Widerruf, Widerrufsbelehrung, Aushändigung, Belehrung, Widerrufsbelehrung, Vorabbelehrung
Stichwort:Vorabbelehrung
Leitsatz:1. Bei dem Zusatz "Im Falle des Widerrufs des Darlehensvertrages kommt auch der Beitritt in die (Name der Gesellschaft) nicht wirksam zustande." handelt es sich nicht um eine die Belehrung unwirksam machende andere Erklärung im Sinne von § 2 I 3 HWiG.

2. Weder § 2 HWiG noch die allgemeine Vorschrift über die Schriftform gemäß § 126 BGB erfordern die Angabe von Ort oder Zeit auf der Widerrufsbelehrung.

3. Hat die eine Vertragspartei ihre auf Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung bereits abgegeben und schickt den Vertrag zusammen mit der Belehrung zur Gegenzeichnung an den Verbraucher, handelt es sich um eine unzulässige Vorabbelehrung.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 9 U 109/06




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