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vor Kosten der Jugendhilfe.

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BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 42.01 vom 22.11.2001

Rechtsgebiete:BGB, SGB VIII
Schlagworte:Jugendhilferecht, Fortführung der Jugendhilfe für junge Volljährige, - Erstattungsanspruch des Jugendhilfeträgers des Einrichtungsortes auch bei der Fortführung der Jugendhilfe für junge Volljährige, - Schutz der Einrichtungsorte durch Kostenerstattung auch bei Fortführung der Jugendhilfe für junge Volljährige, Einrichtungsorte, Schutz der - vor Kosten der Jugendhilfe.
Stichwort:vor Kosten der Jugendhilfe.
Leitsatz:Die dem Schutz der Einrichtungsorte dienende Erstattungsnorm des § 89 e Abs. 1 SGB VIII erfasst auch die Fälle, in denen die Anknüpfung der Zuständigkeit an den gewöhnlichen Aufenthalt der dort genannten Personen über die für die Fortführung der Jugendhilfe für junge Volljährige geltende Zuständigkeitsregelung des § 86 a Abs. 4 SGB VIII vermittelt wird.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 42.01




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