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vor der Schädigung zuletzt festgestellter ~

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BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 4.06 vom 22.02.2007

Rechtsgebiete:EinigungsV, EntschG, VermG
Schlagworte:Abführungsbetrag, Einheitswert, vor der Schädigung zuletzt festgestellter ~, Entschädigungsfonds, Grundstücksschädigung, Schädigung, gestreckte, Schädigungszeitpunkt, maßgeblicher ~ für Bemessung des Abführungsbetrages, Unternehmensschädigung, Verwaltungsvermögen, Zeitpunkt der Schädigung, Zwangsversteigerung als Schädigung, Zwangsverwaltung als Schädigung
Stichwort:vor der Schädigung zuletzt festgestellter ~
Leitsatz:Bei der Bemessung des Abführungsbetrages an den Entschädigungsfonds nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EntschG ist für die Bestimmung des "vor der Schädigung" zuletzt festgestellten Einheitswerts abzustellen auf den Zeitpunkt der Schädigung des Grundstückes, für das ein Einheitswert festgestellt worden ist. Dies gilt auch dann, wenn es sich bei diesem Grundstück um das Betriebsgrundstück eines Unternehmens handelt, das nach den Feststellungen im vermögensrechtlichen Verfahren von einer Verfolgungsmaßnahme im Sinne des § 1 Abs. 6 VermG betroffen gewesen ist.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 4.06




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