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Von Getränkegroßhändlern an Gastwirte weitergereichte Brauereidarlehen sind Dauerschulden

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, IV R 77/05 vom 15.05.2008

Rechtsgebiete:GewStG, GewStDV
Schlagworte:Von Getränkegroßhändlern an Gastwirte weitergereichte Brauereidarlehen sind Dauerschulden
Stichwort:Von Getränkegroßhändlern an Gastwirte weitergereichte Brauereidarlehen sind Dauerschulden
Leitsatz:Darlehen, die einem Getränkegroßhändler von Brauereien zur Weitergabe an Gastwirte gewährt werden, sind Dauerschulden i.S. des § 8 Nr. 1 GewStG a.F., wenn mit den weitergereichten Darlehen eine Getränkebezugsverpflichtung verbunden ist.
Volltext: BFH - Urteil, IV R 77/05




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