JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > von einer ausländischen Fahrerlaubnis im Bundesgebiet Gebrauch zu machen
| Rechtsgebiete: | StVG, Richtlinie 91/439/EWG, FeV, VwGO |
| Schlagworte: | anlassloser Verwaltungsakt, vorsorgliche Untersagung, von einer ausländischen Fahrerlaubnis im Bundesgebiet Gebrauch zu machen, Antragsänderung in von § 146 Abs. 4 VwGO erfassten Beschwerdeverfahren, sofortige Vollziehbarkeit der Aufforderung, den Führerschein abzuliefern oder vorzulegen |
| Stichwort: | von einer ausländischen Fahrerlaubnis im Bundesgebiet Gebrauch zu machen |
| Leitsatz: | 1. Das Verbot, von einer ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland Gebrauch zu machen, darf nicht ergehen, wenn der Betroffene weder eine ausländische Fahrerlaubnis besitzt noch Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass mit dem Erwerb einer solchen Berechtigung innerhalb überschaubarer Zeit konkret zu rechnen ist. 2. Antragsänderungen sind in Beschwerdeverfahren gegen Entscheidungen nach §§ 80, 80a und 123 VwGO nicht schlechthin ausgeschlossen. Der durch § 146 Abs. 4 VwGO erstrebte Beschleunigungs- und Vereinfachungseffekt gebietet es jedoch, auch bei einem Rechtsschutzbegehren nach §§ 80, 80a und 123 VwGO, das erstmals im Wege der Antragserweiterung im Beschwerdeverfahren anhängig gemacht wird, die Einhaltung der sich aus § 146 Abs. 4 VwGO ergebenden Frist- und Begründungserfordernisse zu verlangen. 3. Wurden die Entziehung oder Beschränkung einer Fahrerlaubnis oder ein Verwaltungsakt, durch den eine Fahrerlaubnis mit nachträglichen Auflagen versehen wurde, für sofort vollziehbar erklärt, so ist die darauf aufbauende Anordnung, den zugehörigen Führerschein abzuliefern oder vorzulegen, gemäß § 47 Abs. 1 Satz 2 FeV unmittelbar kraft Gesetzes ebenfalls sofort vollziehbar. |
| Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 11 CS 05.478 | |
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