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Von einem Dritten einem Arbeitnehmer verliehener Nachwuchsförderpreis als Arbeitslohn

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BFH – Urteil, VI R 39/08 vom 23.04.2009

Rechtsgebiete:EStG
Schlagworte:Von einem Dritten einem Arbeitnehmer verliehener Nachwuchsförderpreis als Arbeitslohn, "Für" eine Beschäftigung gewährte Vorteile, Tatrichterliche Würdigung
Stichwort:Von einem Dritten einem Arbeitnehmer verliehener Nachwuchsförderpreis als Arbeitslohn
Leitsatz:Der einem Arbeitnehmer von einem Dritten verliehene Nachwuchsförderpreis führt zu Arbeitslohn, wenn die Preisverleihung nicht vor allem eine Ehrung der Persönlichkeit des Preisträgers darstellt, sondern wirtschaftlich den Charakter eines leistungsbezogenen Entgelts hat (Anschluss an BFH-Urteil vom 9. Mai 1985 IV R 184/82, BFHE 143, 466, BStBl II 1985, 427).
Volltext: BFH - Urteil, VI R 39/08




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