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von denen jeder Steuerstraftäter ist

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BFH – Urteil, VI R 40/07 vom 12.02.2009

Rechtsgebiete:EStG, FGO
Schlagworte:Vorprägung des Auswahlermessens bei mehreren Haftungsschuldnern, von denen jeder Steuerstraftäter ist - Gerichtliche Überprüfung behördlicher Ermessensentscheidungen - Begründungspflicht
Stichwort:von denen jeder Steuerstraftäter ist
Leitsatz:1. Liegt eine vorsätzlich begangene Steuerstraftat vor, ist das Auswahlermessen des FA insoweit vorgeprägt, als die Haftungsschuld gegen den Steuerstraftäter festzusetzen ist und dass es einer besonderen Begründung dieser Ermessensbetätigung nicht bedarf.

2. Diese Vorprägung des Ermessens gilt insbesondere auch dann, wenn sich mehrere Haftungsschuldner einer Steuerhinterziehung schuldig gemacht haben und deshalb bei der Ausübung des Auswahlermessens grundsätzlich gleichrangig nebeneinander stehen.

3. Der jeweils betroffene Haftungsschuldner kann in diesem Fall nicht beanspruchen, dass das FA bei der Ermessensausübung in einer Weise differenziert, dass andere Haftungsschuldner abgabenrechtlich in Anspruch genommen werden, er selbst hingegen nicht.
Volltext: BFH - Urteil, VI R 40/07




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