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vom Inhalt der Entscheidung Kenntnis zu erlangen

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 5 Ws 261/00 vom 06.12.2000

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Ausländer, Widerrufsbeschluss ohne Übersetzung, Bemühen, vom Inhalt der Entscheidung Kenntnis zu erlangen, Verschulden des Beschwerdeführers, Unkenntnis infolge Gleichgültigkeit
Stichwort:vom Inhalt der Entscheidung Kenntnis zu erlangen
Leitsatz:Leitsatz

Zum Umfang der für einen Ausländer möglichen und zumutbaren Anstrengungen, sich zuverlässige Kenntnis vom Inhalt eines Widerrufsbeschlusses nebst beigefügter Rechtsmittelbelehrung zu verschaffen.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 5 Ws 261/00




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