JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > Vollzugsgebühr für die Einholung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung
| Rechtsgebiete: | KostO, WEG |
| Schlagworte: | Vollzugsgebühr für die Einholung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung |
| Stichwort: | Vollzugsgebühr für die Einholung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung |
| Leitsatz: | Holt der Notar zwecks Begründung von Wohnungs- bzw. Teileigentum auftragsgemäß namens eines Beteiligten die Abgeschlossenheitsbescheinigung ein, fällt hierfür die Vollzugsgebühr gemäß § 146 Abs. 1 KostO an. Dabei ist es unerheblich, ob die Tätigkeit vor oder erst im Anschluss an die Beurkundung ausgeübt wird. |
| Volltext: OLG-ZWEIBRüCKEN - Beschluss, 3 W 17/02 | |
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