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OLG-FRANKFURT – Beschluss, 3 Ws 928/04 (StVollz) vom 22.10.2004

Rechtsgebiete:StPO, StVollzG, VwGO
Schlagworte:Entscheidung, Vollzugsbehörden, Vollstreckung, Zwangsgeld
Stichwort:Vollzugsbehörden
Leitsatz:1. Im gerichtlichen Verfahren nach §§ 109 ff StVollzG ist für eine Verpflichtung, gerichtliche Entscheidungen gegen Vollzugsbehörden durch Androhung und Festsetzung von Zwangsgeldern durchzusetzen, kein Raum.

2. Gegen die Entscheidung der Strafvollstreckungskammer über einen Antrag auf Androhung / Festsetzung eines derartigen Zwangsgeldes ist die einfache Beschwerde gegeben.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 3 Ws 928/04 (StVollz)




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