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Vollzugsauftrag

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 8 C 6.04 vom 25.05.2005

Rechtsgebiete:VermG
Schlagworte:Restitutionsausschluss, Enteignung, besatzungshoheitlich, Vollzugsauftrag, Zurechnungszusammenhang, Rückübertragung
Stichwort:Vollzugsauftrag
Leitsatz:Die Enteignung eines Grundstücks 13 Jahre nach Gründung der DDR, die im Wege der "Irrtumsberichtigung" erfolgte, beruht nicht mehr auf Besatzungsrecht, wenn es zwischenzeitlich durch einen Hoheitsakt der DDR-Behörden dem ursprünglichen Eigentümer zurückgegeben worden war.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 6.04



BVERWG – Urteil, BVerwG 7 C 61.02 vom 11.03.2004

Rechtsgebiete:VermG, AktG
Schlagworte:Singularrestitution, Unternehmensvermögen, Wiederaufleben Unternehmensträger, West-Gesellschaft, staatliche Beteiligung, Erlöschen, Quorum, Nachtragsliquidation, Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage, Vollzugsauftrag, Berliner Liste 3, Sequestration, behördlicher Treuhänder, Restitutionsausschlussgrund Unwürdigkeit.
Stichwort:Vollzugsauftrag
Leitsatz:Den Anspruch auf Rückübertragung von Vermögen eines nicht schädigungsbedingt untergegangenen Unternehmensträgers mit Sitz in West-Berlin kann der gerichtlich bestellte Nachtragsliquidator anmelden (Abgrenzung zum Urteil des Senats vom 19. September 2002 - BVerwG 7 C 21.02 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 51).

Die Rückübertragung eines Grundstücks ist nicht allein deswegen ganz oder teilweise ausgeschlossen, weil es einer Gesellschaft privaten Rechts gehört hat, an der der Staat mittelbar beteiligt war.

Nach Ende der Besatzungszeit vorgenommene Enteignungen können der Besatzungsmacht nur dann zugerechnet werden, wenn deren Verantwortungsübernahme für die Enteignungsaktion anhand eines konkreten Vollzugsauftrags feststellbar ist.

Es gibt keine gesetzliche Grundlage dafür, die Restitutionsberechtigung unter Hinweis auf eine wiedergutmachungsrechtliche Unwürdigkeit zu versagen. Dem Gesetz einen solchen Ausschlussgrund im Wege der Rechtsfortbildung zu unterlegen, ist den Gerichten durch die rechtsstaatliche Funktion des Gesetzes verwehrt.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 61.02

BVERWG – Beschluss, BVerwG 7 B 345.97 vom 05.03.1998

Rechtsgebiete:VermG
Schlagworte:Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage nach Gründung der DDR, Besatzungshoheit, Restitutionsausschluß, Zurechnungszusammenhang, besatzungshoheitlicher, Vollzugsauftrag der Besatzungsmacht, der die Gründung der DDR überdauerte, Besatzungsmacht, Vollzugsauftrag, Teilenteignung, Anteilsenteignung, SMAD-Befehl.
Stichwort:Vollzugsauftrag
Leitsatz:Leitsatz:

Das die sogenannten "Anteilsenteignungen" betreffende Schreiben der SMAD-Finanzverwaltung vom 19. Oktober 1948 enthält einen an die zuständigen deutschen Behörden gerichteten konkreten Vollzugsauftrag (vgl. BVerwGE 98, 1 "Liste 3") zur vollständigen Enteignung der von einer solchen Anteilsenteignung betroffenen Unternehmen. Derartige Enteignungen sind in der Regel auch dann der sowjetischen Besatzungsmacht im Sinne von § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG zuzurechnen, wenn sie nach dem 7. Oktober 1949 vollzogen wurden.

Beschluß des 7. Senats vom 5. März 1998 - BVerwG 7 B 345.97 -

I. VG Leipzig vom 20.06.1997 - Az.: VG 1 K 722/94 -
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 7 B 345.97


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