JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > Vollziehungsanordnung
| Rechtsgebiete: | VwGO, VwVfG, StVG, FeV |
| Schlagworte: | Beschwerde, Wiederherstellung aufschiebende Wirkung, Vollziehungsanordnung, Ablieferung des Führerscheins, gesetzlicher Ausschluss aufschiebender Wirkung, Auslegung der Vollziehungsanordnung, Feststellungsausspruch geändert |
| Stichwort: | Vollziehungsanordnung |
| Leitsatz: | Zur Frage der aufschiebenden Wirkung von Rechtsbehelfen gegen die Verfügung, den Führerschein nach einer sofort vollziehbaren Entziehung der Fahrerlaubnis abzuliefern. |
| Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Beschluss, OVG 1 S 31.07 | |
| Rechtsgebiete: | BJagdG, GG, LJagdG, NJagdG |
| Schlagworte: | Abrundung, Angliederung, Angliederungsverfügung, Jagdbezirk, Jagdbezirksfreie Flächen, Jagdpachtvertrag, Pächterschutz, Rückwirkung, Rückwirkung, unechte, Sofortvollzug, Sofortvollzug, Begründung, Sofortvollzug: Begründungserfordernis, Vertrauensschutz, Vollziehungsanordnung |
| Stichwort: | Vollziehungsanordnung |
| Leitsatz: | Wird eine jagdbezirksfreie Fläche nach § 5 BJagdG einem verpachteten Jagdbezirk angegliedert, so ist dazu in Niedersachsen die Zustimmung des Jagdpächters nicht erforderlich. Dies gilt auch dann, wenn der Jagdpachtvertrag vor dem Inkrafttreten des Niedersächsischen Landesjagdgesetzes im April 2001 geschlossen worden ist. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 8 ME 116/06 | |
| Rechtsgebiete: | GG, VwGO, LBG |
| Schlagworte: | Beamtenrecht, dienstliche Anordnung, dienstliche Weisung, Verwaltungsakt, Handeln durch Verwaltungsakt, sofortige Vollziehung, Sofortvollzug, Anordnung der sofortigen Vollziehung, Vollziehungsanordnung, Begründung, Dienstkleidung, Uniform, Uniformzwang, Erscheinungsbild, äußeres Erscheinungsbild, Haartracht, Haarlänge, Lagerfeld-Zopf, Pferdeschwanz, Grundrechte, freie Entfaltung der Persönlichkeit, Persönlichkeitsrecht, Gleichheitssatz, Gleichbehandlung, |
| Stichwort: | Vollziehungsanordnung |
| Leitsatz: | 1. Das für uniformierte Polizeibeamte generell angeordnete Verbot einer "deutlich über den Hemdkragen reichenden Haarlänge" ist rechtmäßig. 2. Der Anspruch des Beamten auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit ist von vornherein begrenzt durch die Sachnotwendigkeiten des ihm anvertrauten Amtes. 3. Die Einschätzung des Dienstherrn, überlange Haare bei uniformierten Polizeibeamten stießen in weiten Kreisen der Bevölkerung auf geringe Akzeptanz oder gar Ablehnung und erschwerten deshalb die effektive Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben, ist rechtlich nicht zu beanstanden. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 2 B 11357/03.OVG | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, StVG, FeV |
| Schlagworte: | Vollziehungsanordnung, Begründungserfordernis, Ungeeignetheit, Cannabis, Amphetamine, Gutachten |
| Stichwort: | Vollziehungsanordnung |
| Leitsatz: | In Nr. 9.5 der Anlage 4 der Fahrerlaubnisverordnung kommen zwei Bewertungen zum Ausdruck, denen nach Nr. 3 Satz 1 der Vorbemerkungen der genannten Anlage regelhafte Bedeutung zukommt: Zum einen wird die Bewertung getroffen, dass ein Betroffener nach einer Entgiftung und Entwöhnung von Betäubungsmitteln allein regelmäßig noch nicht als geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen beurteilt werden kann. Des Weiteren kommt in der Bestimmung zum Ausdruck, dass nach einer solchen Entgiftung und Entwöhnung eine Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen regelmäßig anzunehmen ist, wenn eine einjährige Abstinenzphase vorliegt. |
| Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 3 BS 65/02 | |
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