JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > Vollstreckungsverfahren
| Rechtsgebiete: | StPO, StGB |
| Schlagworte: | Vollstreckungsverfahren, Widerrufsverfahren, Bewährung, Beiordnung eines Pflichtverteidigers nur ausnahmsweise |
| Stichwort: | Vollstreckungsverfahren |
| Leitsatz: | Zur (verneinten) Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Strafvollstreckungsverfahren. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 4 Ws 519/06 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Vollstreckungsverfahren, Zwangsgeldfestsetzung, Nichtabhilfeentscheidung |
| Stichwort: | Vollstreckungsverfahren |
| Leitsatz: | 1. Gem. § 888 Abs. 1 ZPO ist eine Zwangsmittelfestsetzung nur auf Antrag des Gläubigers vorzunehmen, die Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen von Amts wegen ist in der Zivilprozessordnung nicht vorgesehen. 2. Ein schutzwürdiges Interesse an einer wiederholten Zwangsmittelfestsetzung ist nur dann gegeben, wenn das zuvor angeordnete Zwangsgeld vollstreckt ist. 3. Eine Nichtabhilfeentscheidung, die lediglich auf die Ausgangsentscheidung Bezug nimmt, kann nur dann ihrem Sinn und Zweck gerecht werden, wenn die Beschwerde keine neue Begründung enthält oder in der angefochtenen Entscheidung schon auf sämtliche tragenden Gesichtspunkte eingegangen worden ist, mit denen das Rechtsmittel anschließend begründet wird. |
| Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 4 W 103/06 | |
| Rechtsgebiete: | PersVG LSA, ArbGG, ZPO |
| Schlagworte: | Kostentragung, Vollstreckungsverfahren |
| Stichwort: | Vollstreckungsverfahren |
| Leitsatz: | Bestreitet der Personalrat ein gerichtliches Vollstreckungsverfahren, so sind hinsichtlich der Kostenfolge die Regelungen der §§ 891, 91 ZPO anzuwenden. Insoweit handelt es sich nicht um ein - objektives - Beschlussverfahren, sondern um ein Parteiverfahren, in welchem sich die Beteiligten als Schuldner und Gläubiger gegenüberstehen. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 5 L 9/05 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO |
| Schlagworte: | Vollstreckungsverfahren, Titel, vollstreckungsfähiger, Bestimmtheit, Erkenntnisverfahren, Streitwert |
| Stichwort: | Vollstreckungsverfahren |
| Leitsatz: | 1. Ein verwaltungsgerichtliches Urteil ist nur dann ein geeigneter Vollstreckungstitel, wenn eindeutig, auch für jeden Dritten, klar ist, was vollstreckt werden soll und welche Kriterien für den geschuldeten Anspruch festgelegt sind. Der Vollstreckungstitel muss Inhalt und Umfang der Leistungspflicht genau bezeichnen. 2. Unklarheiten über den Inhalt eines verwaltungsgerichtlichen Urteils dürfen nicht aus dem Erkenntnisverfahren in das Vollstreckungsverfahren verlagert werden. Dessen Aufgabe ist es zu klären, ob der Schuldner einer festgesetzten Verpflichtung nachgekommen ist, nicht aber, worin diese besteht. 3. Der Streitwert für ein Vollstreckungsverfahren entspricht dem Streitwert des vorangegangenen Erkenntnisverfahrens. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 O 81/05 | |
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