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Vollstreckungsklausel für eine Bankfiliale

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 15 W 318/00 vom 14.11.2000

Rechtsgebiete:ZPO, HGB
Schlagworte:Vollstreckungsklausel für eine Bankfiliale
Stichwort:Vollstreckungsklausel für eine Bankfiliale
Leitsatz:Leitsatz:

1) Der Wechsel der Zuordnung einer titulierten Forderung zum Geschäftsbetrieb einer bestimmten Zweigniederlassung einer Bank begründet keine Rechtsnachfolge im Sinne des § 727 Abs. 1 ZPO.

2) Der Gläubigerin kann die Aufnahme einer Zweigniederlassung in die Gläubigerbezeichnung einer Vollstreckungsklausel nicht verweigert werden.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 15 W 318/00




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