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Vollstreckungshindernis

Entscheidungen der Gerichte




OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN – Urteil, 2 L 173/06 vom 26.09.2007

Rechtsgebiete:VwGO, AufenthG, GG
Schlagworte:Aufenthaltserlaubnis, psychische Krankheit, Ausreise, unmöglich, Vollstreckungshindernis, Asylantrag, offensichtlich unbegründet, Rücknahme, Sperrwirkung
Stichwort:Vollstreckungshindernis
Leitsatz:Der Begriff des Anspruchs auf einen Aufenthaltstitel i. S. des § 10 Abs. 3 Satz 3 (1. HS) AufenthG erfasst - anders als die neu eingefügte Regelung in § 10 Abs. 3 Satz 3 (2. HS) AufenthG für die Regelung in § 25 Abs. 3 AufenthG - nicht die Fälle, in denen auf der Grundlage der Soll-Bestimmung des § 25 Abs. 5 Sätze 1 und 2 AufenthG eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen ist.

Die Rücknahme des noch nicht unanfechtbar nach § 30 Abs. 3 AsylVfG abgelehnten Asylantrags lässt die Sperrwirkung des § 10 Abs. 3 Satz 2 AufenthG für die Erteilung eines Aufenthaltstitels wieder entfallen.
Volltext: OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Urteil, 2 L 173/06



HESSISCHER-VGH – Beschluss, 7 TG 1409/07 vom 20.08.2007

Rechtsgebiete:HessAGPAuswG, HSOG, HVwVfG, PassG
Schlagworte:Erledigung, Glaubhaftmachung, Herausgabepflicht, Verwaltungszwang, Vollstreckungshindernis, Zwangsgeld
Stichwort:Vollstreckungshindernis
Leitsatz:1. Die nachträgliche Unmöglichkeit einer behördlich verfügten Herausgabepflicht bewirkt als anderweitige Erledigung im Sinne des § 43 Abs. 2 HVwVfG den Wegfall der im Verwaltungsakt getroffenen Regelung und begründet ein Vollstreckungshindernis nach § 48 Abs. 3 HSOG.

2. Die Glaubhaftmachungslast für das Vollstreckungshindernis der nachträglichen Unmöglichkeit einer durch einen Sicherstellungsverwaltungsakt begründeten Herausgabepflicht trifft den Verfügungsadressaten, da dieser sich auf rechtsvernichtende Umstände beruft, die das Sicherstellungsrecht der Behörde betreffen.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 7 TG 1409/07

BVERWG – Urteil, BVerwG 1 C 1.02 vom 29.10.2002

Rechtsgebiete:AuslG
Schlagworte:Abschiebungshindernis, Zielstaatsbezogenheit, individuelle Erkrankung, psychische Erkrankung, Behandlungsmöglichkeit, Betreuung durch Bezugspersonen, Vollstreckungshindernis
Stichwort:Vollstreckungshindernis
Leitsatz:Eine krankheitsbedingte zielstaatsbezogene Gefahr im Sinne des § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG kann sich im Einzelfall auch daraus ergeben, dass der erkrankte Ausländer eine an sich im Zielstaat verfügbare medizinische Behandlung tatsächlich nicht erlangen kann (hier: wegen fehlender Einsichtsfähigkeit in die Notwendigkeit der Behandlung und fehlender Betreuung durch Bezugspersonen oder Betreuungseinrichtungen bei hebephrener Psychose).
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 1 C 1.02


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