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Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 21/07 vom 13.11.2008

Rechtsgebiete:GG, BBesG
Schlagworte:Amtsangemessene Alimentation, Familienzuschlag für dritte und weitere Kinder, Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts, rückwirkende Korrektur des Verfassungsverstoßes, Besonderheiten des Beamtenverhältnisses, wechselseitiges Treueverhältnis, zeitnahe Geltendmachung
Stichwort:Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts
Leitsatz:Das Erfordernis einer zeitnahen Geltendmachung von Ansprüchen, die über die gesetzlich vorgesehene Besoldung hinausgehen, gilt auch für Ansprüche auf der Grundlage der Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts in dem Beschluss vom 24. November 1998 (BVerfGE 99, 300). Die Fachgerichte dürfen auf dieser Grundlage erhöhte Besoldung rückwirkend nur ab dem Jahr zusprechen, in dem der Beamte seinen Anspruch gerichtlich oder durch Widerspruch geltend gemacht hat.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 21/07



BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 16/07 vom 13.11.2008

Rechtsgebiete:GG, BBesG
Schlagworte:Amtsangemessene Alimentation, Familienzuschlag für dritte und weitere Kinder, Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts, rückwirkende Korrektur des Verfassungsverstoßes, Besonderheiten des Beamtenverhältnisses, wechselseitiges Treueverhältnis, zeitnahe Geltendmachung
Stichwort:Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts
Leitsatz:Das Erfordernis einer zeitnahen Geltendmachung von Ansprüchen, die über die gesetzlich vorgesehene Besoldung hinausgehen, gilt auch für Ansprüche auf der Grundlage der Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts in dem Beschluss vom 24. November 1998 (BVerfGE 99, 300). Die Fachgerichte dürfen auf dieser Grundlage erhöhte Besoldung rückwirkend nur ab dem Jahr zusprechen, in dem der Beamte seinen Anspruch gerichtlich oder durch Widerspruch geltend gemacht hat.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 16/07

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 10 A 10925/07.OVG vom 12.02.2008

Rechtsgebiete:GG
Schlagworte:Beamtenrecht, Besoldungsrecht, Alimentation, kinderreiche Beamte, kinderbezogene Besoldungsbestandteile, Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts, Nachzahlung, Antragsvorbehalt, zeitnahe Geltendmachung, laufendes Kalenderjahr
Stichwort:Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts
Leitsatz:Der Beamte mit mehr als zwei Kindern muss seinen Anspruch auf verfassungsgemäße Alimentation auch dann während des laufenden Kalenderjahres geltend machen, wenn er sich hierzu auf die Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 99, 300) beruft.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 10 A 10925/07.OVG

BVERWG – Beschluss, BVerwG 2 B 36.05 vom 25.01.2006

Rechtsgebiete:BBVAnpG, BBesG, BGB
Schlagworte:Nachzahlung von Besoldungsbestandteilen, Rechtshängigkeitszinsen, Verzugszinsen, Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts
Stichwort:Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts
Leitsatz:Der Dienstherr kann mit der Zahlung von Besoldungsleistungen erst nach Inkrafttreten des Besoldungsgesetzes, aus dem sich der Zahlungsanspruch ergibt, in Verzug geraten.

Die Rechtshängigkeit eines Anspruchs auf Nachzahlung von Besoldungsleistungen wird nicht durch Erhebung einer (erfolgreichen) Klage auf Feststellung ausgelöst, dass die Alimentation verfassungswidrig zu niedrig festgesetzt ist.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 2 B 36.05


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