JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > Vollstreckungsabwehrklage
| Rechtsgebiete: | GKG, ZPO |
| Schlagworte: | Streitwert, Änderung von Amts wegen, Beschwerde, Vollstreckungsabwehrklage, Nebenforderung |
| Stichwort: | Vollstreckungsabwehrklage |
| Leitsatz: | 1. Bei einer Beschwerde gegen den Beschluss über den Streitwert des Berufungsverfahrens kann das Beschwerdegericht zugleich den Streitwert der ersten Instanz von Amts wegen ändernden Beschluss des Berufungsgerichts überprüfen und von Amts wegen ändern. 2. Der Wert des mit der Vollstreckungsabwehrklage neben dem Urteil zugleich angefochtenen Kostenfestsetzungsbeschlusses ist bei der Höhe des Streitwerts als Nebenforderung nicht zu berücksichtigen (§ 4 Abs. 1 ZPO). |
| Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 6 W 106/09 | |
| Rechtsgebiete: | BetrVG |
| Schlagworte: | Einstellung, Unterlassungstitel, Zwangsvollstreckung, Verwirkung, vorläufige Durchführung, Zurechnung von Vertreterhandeln |
| Stichwort: | Vollstreckungsabwehrklage |
| Leitsatz: | 1. Das Recht des Betriebsrsats zur Zwangsvollstreckung aus einem Unterlassungstitel gemäß § 23 Abs. 3 Satz 1 BetrVG entfällt nicht schon dann, wenn der Arbeitgeber den Titel einige Jahre lang befolgt hat (entgegen LAG Schleswig-Holstein 27.12.2001 - 1 Ta 15c/01 - NZA-RR 2002/357). 2. Die Frist zur gerichtlichen Geltendmachung der vorläufigen Durchführung einer personellen Maßnahme von § 100 Abs. 2 Satz 3 BetrVG beginnt auch dann erst mit dem Beginn der Durchführung der Maßnahme zu laufen, wenn der Arbeitgeber den Betriebsrat bereits zu einem früheren Zeitpunkt über die bevorstehende vorläufige Durchführung unterrichtet hatte. 3. Bei der Ordnungsgeldfestsetzung gemäß § 23 Abs. 3 Satz 2 BetrVG wegen eines Verstoßes gegen einen Unterlassungstitel nach § 23 Abs. 3 Satz 1 BetrVG ist dem Arbeitgeber ein Verschulden von Personalsachbearbeitern in der Regel nur zuzurechnen, wenn dieses auf einem dem Arbeitgeber zurechenbaren Organisationsverschulden beruht. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Beschluss, 4 Ta 139/09 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, BGB |
| Stichwort: | Vollstreckungsabwehrklage |
| Volltext: BRANDENBURGISCHES-OLG - Urteil, 4 U 68/08 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Bestimmtheit eines Vergleichs |
| Stichwort: | Vollstreckungsabwehrklage |
| Leitsatz: | 1. Ein Vergleich, in welchem die Zahlungspflicht des Schuldners mit dem Zusatz "und dies unter Beachtung eines möglicherweise bestehenden Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses" versehen wird, ist mangels hinreichender Bestimmtheit nicht zur Zwangsvollstreckung geeignet. 2. Wollen die Parteien einen Vergleich schließen, obwohl eine materiell-rechtliche Frage ungeklärt ist, kann ein hinreichend bestimmter Vollstreckungstitel nur geschaffen werden, wenn die Parteien die Zahlungspflicht zunächst ohne Wenn und Aber titulieren, mit einem Zusatz jedoch zum Ausdruck bringen, dass der Schulnder mit einer bestimmten Einwendung nicht ausgeschlossen sein soll, sondern ihm vorbehalten bleibt, diese im Wege der Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO geltend zu machen. |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Beschluss, 13 Ta 656/08 | |
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