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Vollstreckung von Unterlassungstiteln

Entscheidungen der Gerichte




OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 16 W 16/03 vom 06.03.2003

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Vollstreckung von Unterlassungstiteln, Kern der Verletzungshandlung
Stichwort:Vollstreckung von Unterlassungstiteln
Leitsatz:1. Der Gegenstand eines Unterlassungstitels wird durch den Kern der Verletzungshandlung bestimmt.

2. Der Tenor des Unterlassungstitels ist an Hand der maßgeblichen Entscheidungsgründe anzulegen. Maßgeblich sind die Entscheidungsgründe des letztinstanzlich entscheidenden Gerichts.

3. Der Streitgegenstand einer Unterlassungsklage wird ausschließlich durch den zur Entscheidung gestellten Lebenssachverhalt, nicht durch die vom Kläger zur rechtlichen Begründung herangezogenen Anspruchsgrundlagen bestimmt.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 16 W 16/03




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