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Vollstreckbarkeit einer einstweiligen Verfügung im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren

Entscheidungen der Gerichte




LAG-BERLIN – Beschluss, 3 Ta 2142/03 vom 12.11.2003

Rechtsgebiete:ArbGG, ZPO
Schlagworte:Vollstreckbarkeit einer einstweiligen Verfügung im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren
Stichwort:Vollstreckbarkeit einer einstweiligen Verfügung im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren
Leitsatz:Die einstweilige Verfügung im Beschlussverfahren ist grundsätzlich sofort vollstreckbar, wenn alle Voraussetzungen für deren Vollziehung vorliegen.

Die aufschiebende Wirkung einer nach § 87 ArbGG dagegen eingelegten Beschwerde (§ 87 Abs. 4 ArbGG) ändert daran nichts.
Volltext: LAG-BERLIN - Beschluss, 3 Ta 2142/03




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