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Vollstreckbarkeit der Entscheidung.

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LAG-NUERNBERG – Beschluss, 2 TaBV 20/02 vom 10.12.2002

Rechtsgebiete:BetrVG, ArbGG, BGB
Schlagworte:Auswahlrecht des Arbeitgebers für Sachmittelausstattung des Betriebsrats, Vollstreckbarkeit der Entscheidung.
Stichwort:Vollstreckbarkeit der Entscheidung.
Leitsatz:1. Der Arbeitgeber hat bei der Sachmittelausstattung des Betriebsrats ein Auswahlrecht, das der Betriebsrat bei seinem Antrag im Beschlussverfahren zu berücksichtigen hat.

2. Die Vollstreckung einer arbeitsgerichtlichen Entscheidung zur Sachmittelausstattung des Betriebsrats hat daher analog §§ 262 ff. BGB zu erfolgen.
Volltext: LAG-NUERNBERG - Beschluss, 2 TaBV 20/02




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