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Vollständigkeit

Entscheidungen der Gerichte




OLG-FRANKFURT – Beschluss, 11 Verg 8/08 vom 26.08.2008

Rechtsgebiete:VOB/A
Schlagworte:Vergabeverfahren, Bieter, Einzelbieter, Angebot, Vollständigkeit, Bieterausschluss, Ausschluss
Stichwort:Vollständigkeit
Leitsatz:Auch wenn im offenen Verfahren nur ein einziges Angebot abgegeben wird, hat der Bieter grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass die Vergabestelle über sein an sich wegen Unvollständigkeit auszuschließendes Angebot nachverhandelt.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 11 Verg 8/08



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 9 LA 406/06 vom 19.08.2008

Rechtsgebiete:NKAG
Schlagworte:Abfallbeseitigungsgebühr, Bestimmtheit, Gebührenmaßstab, Gebührensatz, Gebührensatzung, Gewichtsmaßstab, Maßstabsregelung, Schüttdichte, Vollständigkeit, Volumenmaßstab
Stichwort:Vollständigkeit
Leitsatz:Ist das durchschnittliche Raumgewicht der verschiedenen Behältergrößen Bemessungsgrundlage für die Abfallbeseitigungsgebühr, so muss die Gebührensatzung eine Formel festlegen, nach der den einzelnen Behältergrößen durchschnittliche Gewichte zuzuordnen sind.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 9 LA 406/06

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 4 LB 58/07 vom 06.09.2007

Rechtsgebiete:NNatG, BauGB
Schlagworte:Abbaugenehmigung, Abbaustätte, Anbindung an öffentliches Wegenetz, Antragsunterlagen, Baulast, Bodenabbaugenehmigung, Bodenabbauvorhaben, Erschließung, Grunddienstbarkeit, Nebenbestimmungen, Transportwege, Unterlagen, Vollständigkeit
Stichwort:Vollständigkeit
Leitsatz:1. Der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zum Bodenabbau muss Angaben über die Transportwege und ihre voraussichtliche Belastung von der Abbaustätte bis zur Anbindung an das öffentliche Wegenetz enthalten.

2. Die Möglichkeit, eine Bodenabbaugenehmigung mit Nebenbestimmungen zu versehen, kann die Vollständigkeit der dem Antrag auf Erteilung einer Bodenabbaugenehmigung beizufügenden Unterlagen nicht ersetzen.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 4 LB 58/07

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 A 10160/07.OVG vom 04.07.2007

Rechtsgebiete:LBauO
Schlagworte:Baugenehmigung, Genehmigungsfiktion, Fiktion, Bauantrag, Frist, Fristbeginn, Entscheidungsfrist, Einvernehmen, Gemeinde, gemeindliches Einvernehmen, Beschleunigung, Rechtsklarheit, Rechtssicherheit, Entscheidungszwang, Bauherr, Planungssicherheit, vereinfachtes Genehmigungsverfahren, Fristverlängerung, Vollständigkeit, Bauunterlagen, Feststellung, Mitteilung
Stichwort:Vollständigkeit
Leitsatz:Die Entscheidungsfrist im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren (§ 66 Abs. 4 Satz 2 LBauO) beginnt erst dann zu laufen, wenn die Bauaufsichtsbehörde die Vollständigkeit des Bauantrags festgestellt hat (Bestätigung des Urteils vom 20. Februar 2002 - 8 A 11330/01 = BauR 2002, 1228).

Die Entscheidungsfrist wird nicht schon durch den zeitlich früheren Eingang der Mitteilung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens in Lauf gesetzt.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 A 10160/07.OVG


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