JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > Vollständige Angabe der Parteien in der Berufungsschrift
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Vollständige Angabe der Parteien in der Berufungsschrift |
| Stichwort: | Vollständige Angabe der Parteien in der Berufungsschrift |
| Leitsatz: | 1. Wird innerhalb der Berufungsfrist in der Berufungsschrift nur ein Beklagter aufgeführt, eine Urteilsabschrift nicht beigefügt und nicht einmal angegeben, dass es sich um eine Verkehrsunfallsache handelt, an der regelmäßig auch weitere Personen (hier die Haftpflichtversicherung) beteiligt sind, ist die Berufung gegen die Haftpflichtversicherung unzulässig, wenn die Haftpflichtversicherung erst nach Ablauf der Berufungsfrist als Berufungsbeklagte kenntlich gemacht wird. 2. Die Unzulässigkeit der Berufung gegen die Haftpflichtversicherung hat in diesem Fall zur Folge, dass die Klage gegen den Versicherungsnehmer gem. § 3 Nr. 8 PflVG unbegründet ist. |
| Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 14 U 61/04 | |
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