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Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 10 PA 96/07 vom 01.11.2007

Rechtsgebiete:AufenthG, EMRK, GG
Schlagworte:Aufenthaltserlaubnis, Ausländer, Beistandsgemeinschaft, Eltern, Familie, Lebenshilfe, Schutz der Familie, Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, volljährig, Volljähriger (Schutz der Familie)
Stichwort:volljährig
Leitsatz:Zu den Anforderungen eines Ausreisehindernisses nach § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG im Hinblick auf den grundrechtlichen Schutz der Familie im Falle eines volljährigen Ausländers und seines pflegebedürftigen Elternteils.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 10 PA 96/07



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 9 ME 372/05 vom 09.01.2006

Rechtsgebiete:AufenthG, GG, VwGO
Schlagworte:Aufenthaltserlaubnis, Ausweisungsgrund, Bezugnahme, Familie, Lebensgemeinschaft, familiär, Marokko, Niederlassungserlaubnis, Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, volljährig
Stichwort:volljährig
Leitsatz:Weder Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis noch Niederlassungserlaubnis für marokkanischen Staatsangehörigen.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 9 ME 372/05

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 12 TG 3649/04 vom 29.12.2004

Rechtsgebiete:ARB 1/80, FreizügG/EU, Richtlinie 2004/38/EG
Schlagworte:Abschiebung, Arbeitsmarkt, Arbeitsplatz, aufenthaltsrechtliche Position, Ausreisepflicht, Bestandskraft, Erlöschen, Geburt, Integration, Kind eines türkischen Arbeitnehmers, Lehre, Sofortvollzug, Unionsbürger, Verfahrensgarantie, volljährig
Stichwort:volljährig
Leitsatz:1. Ein Aufenthaltsrecht nach Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 erwerben auch die in Deutschland geborenen Kinder eines türkischen Arbeitnehmers, der eine aufenthaltsrechtliche Position nach Art. 6 ARB 1/80 inne hat. Das Aufenthaltsrecht kann weiter geltend gemacht werden, wenn der türkische Arbeitnehmer inzwischen aus dem Erwerbsleben ausgeschieden ist und erlischt ferner nicht dadurch, dass der Begünstigte etwa durch Verbüßung einer zeitigen Freiheitsstrafe zeitweilig dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht (jeweils im Anschluss an EuGH, 11.11.2004, C-467/02).

2. Türkische Staatsangehörige, die ein Aufenthaltsrecht aufgrund Assoziationsrechts inne haben, können sich nicht auf entsprechende Anwendung der für Unionsbürger bestehenden verfahrensrechtlichen Position nach § 7 Abs. 1 Satz 1 FreizügG/EU berufen.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 12 TG 3649/04


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