JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > Volksvermögen
| Rechtsgebiete: | BGB, EGBGB, EV, GG, TreuhG, VwGO, VZOG |
| Schlagworte: | Klagebefugnis, Vermögenszuordnung und fehlende Klagebefugnis, Anwartschaftsrecht, dingliches, Finanzvermögen (MfS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) und Finanzvermögen, Zuführung zu neuen sozialen oder öffentlichen Zwecken, Zweck, sozialer, sozialer Zweck, "Wegerwerb" eines Vermögensgegenstands aus Volksvermögen, Volksvermögen, Erwerb von - vor Zuordnung, Unwirksamkeit (eines Erwerbs i.S.v. § 2 Abs. 1 Satz 4 VZOG), Feststellung der Unwirksamkeit, Erwerb, Unwirksamkeit, Verfügungsbefugnis, entfallene - bei Vollendung einer Grundstücksveräußerung, Grundstücksveräußerung, "schwebende" im Beitrittszeitpunkt, Beitritt der DDR und "schwebende" Grundstücksveräußerung, gestreckter Erwerbstatbestand, Eintragung im Grundbuch, fehlende - zum Beitrittszeitpunkt, Grundbucheintragung, Gemeinde, Rat der Gemeinde, Kommunalverfassung (DDR), Verfügungsverbot, Veräußerungsverbot, Verbot, über volkseigenes Vermögen zu verfügen, Wohnraummodernisierungssicherungsgesetz, Heilungsvorschrift, Heilungsvorschrift, Wohnraummodernisierungssicherungsgesetz, "Stasi-Vermögen", NVA-Vermögen, Treuhandanstalt, unlautere Machenschaften, Machenschaften, unlautere, gutgläubiger Erwerb, Nichtigkeit (i.S.v. § 68 ZGB), Vermögenszuordnung und Übergang von Verbindlichkeiten, Verbindlichkeit, konkret auf den zugeordneten Vermögensgegenstand bezogene -, Eigentumsverschaffungsanspruch gegenüber Zuordnungsberechtigtem, Zuordnungsberechtigter und übergegangene Verbindlichkeit, "dolo facit, qui petit, quod statim redditurus est". |
| Stichwort: | Volksvermögen |
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Zur Klagebefugnis von privaten Erwerbern gegen einen Vermögenszuordnungsbescheid. 2. Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 4 VZOG kann durch die Vermögenszuordnungsbehörde auch die Unwirksamkeit eines vor dem Beitritt der DDR (3. Oktober 1990) durch notariellen Veräußerungsvertrag eingeleiteten und nicht mehr durch Eintragung im Grundbuch vollendeten Erwerbs eines früher volkseigenen Grundstücks festgestellt werden. 3. Zum Verhältnis der Heilungsvorschriften in Art. 233 § 2 Abs. 2 Sätze 1 und 2 EGBGB zu Art. 233 § 2 Abs. 2 Satz 3 EGBGB. 4. Unter der Voraussetzung eines nach DDR-Recht gültigen Grundstücksveräußerungsvertrags kann trotz beitrittsbedingt entfallener Verfügungsbefugnis des Veräußerers die Vollendung des Erwerbs auch gegenüber dem Vermögenszuordnungsberechtigten beansprucht werden. Urteil des 3. Senats vom 19. November 1998 - BVerwG 3 C 35.97 - I. VG Berlin vom 09.07.1997 - Az.: VG 15 A 481.94 - |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 35.97 | |
| Rechtsgebiete: | EV, GG, TreuhG |
| Schlagworte: | Sonderabfalldeponie, Abfallbeseitigung, Deponie, Verwaltungsvermögen, Zuordnung von Verwaltungsvermögen, Verwaltungszuständigkeit der Länder, (Bundes-)Land und Verwaltungszuständigkeit, Umwandlung einer Wirtschaftseinheit in Kapitalgesellschaft, Wirtschaftseinheit, Rechtsträger als, Rechtsträger, Umwandlung eines in Kapitalgesellschaft, Kapitalgesellschaft, Umwandlung einer Wirtschaftseinheit in, Treuhandvermögen, VEB, kreisgeleiteter, kreisgeleiteter VEB, Volksvermögen, Ausscheiden eines Vermögenswerts aus durch Umwandlung des Rechtsträgers. |
| Stichwort: | Volksvermögen |
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. War die Umwandlung einer Wirtschaftseinheit in eine Kapitalgesellschaft nach § 11 Abs. 3 TreuhG ausgeschlossen, so bewirkte die fälschliche Eintragung einer durch Umwandlung entstandenen Gesellschaft in das Handelsregister keinen Eigentumsübergang nach § 11 Abs. 2 Satz 2 TreuhG. 2. Die zwischen dem 1. Oktober 1989 und dem 3. Oktober 1990 betriebenen Sonderabfalldeponien waren Verwaltungsvermögen, das im Beitrittszeitpunkt den Ländern zugefallen ist. Urteil des 3. Senats vom 24. September 1998 - BVerwG 3 C 13.97 - I. VG Berlin vom 06.12.1996 - Az.: VG 31 A 823.94 - |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 13.97 | |
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