JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > Volksverhetzung
| Rechtsgebiete: | VersammlG |
| Schlagworte: | Versammlung, Ordner, Fortsetzungsfeststellungsinteresse |
| Stichwort: | Volksverhetzung |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Urteil, 3 B 198/06 | |
| Rechtsgebiete: | BAT, BGB, KSchG, TV-L |
| Stichwort: | Volksverhetzung |
| Leitsatz: | Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht kann die politische Betätigung für eine verfassungsfeindliche Partei als Grund für eine Kündigung in Betracht kommen, wenn der Beschäftigte im öffentlichen Dienst unter Berücksichtigung seiner konkreten Funktion und der staatlichen Aufgabenstellung des Arbeitgebers nicht mehr als geeignet für seine Tätigkeit angesehen werden kann. Die Mitgliedschaft und Aktivitäten für eine verfassungsfeindliche Partei begründen allerdings nur Zweifel an der Eignung des Beschäftigten. Voraussetzung für eine Kündigung ist, dass das Arbeitsverhältnis durch die politischen Aktivitäten konkret beeinträchtigt wird. Im Entscheidungsfall reichten die vom Arbeitgeber vorgetragenen Umstände nicht aus, um die außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung eines in einem Druck- und Versandzentrum einer Oberfinanzdirektion beschäftigten Arbeitnehmers zu rechtfertigen. Zu einer Weiterbeschäftigung des Beschäftigten während des laufenden Kündungsschutzprozesses ist der Arbeitgeber hingegen nicht verpflichtet, wenn nach Ausspruch der Kündigung weitere Aktivitäten für die verfassungsfeindliche Partei stattfinden, die erhebliche Zweifel an der Verfassungstreue begründen. |
| Volltext: LAG-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 14 Sa 101/08 | |
| Rechtsgebiete: | GG, VersG |
| Schlagworte: | "autonome Nationalisten", "schwarzer Block", Notstand, Versammlungsverbot |
| Stichwort: | Volksverhetzung |
| Leitsatz: | 1. Ein auf eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit gestütztes Versammlungsverbot setzt voraus, dass der Gefahrenprognose tatsächliche Anhaltspunkte für eine hohe Wahrscheinlichkeit des Gefahreneintritts zugrunde liegen. a. Aufgrund konkreter polizeilicher Erkenntnisse und weiterer Indizien ist hier davon auszugehen, dass zu der angemeldeten Versammlung eine nicht unerhebliche Anzahl gewaltbereiter rechtsextremer Demonstranten anreisen wird. b. Dabei rechtfertigen es die Erfahrungen der vergleichbaren Veranstaltung am 1. Mai 2008 in Hamburg, im Rahmen der Gefahrenprognose maßgeblich auf die zu erwartende Teilnahme "autonomer Nationalisten" und deren Auftreten in "schwarzen Blöcken" abzustellen. c. Gewalttätige Ausschreitungen aus der Versammlung sind auch deshalb zu befürchten, weil sich weder der Anmelder noch die von ihm benannten Versammlungsleiter von solchen Ausschreitungen überzeugend distanziert haben. 2. Das Versammlungsverbot wäre, wenn gewalttätige Ausschreitungen allein von linksextremen Gegendemonstranten zu erwarten wären, unter dem Gesichtspunkt des polizeilichen Notstands gerechtfertigt. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 11 ME 225/09 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, BetrVG, ArbGG, StGB, BetrVG, AGG, KSchG |
| Stichwort: | Volksverhetzung |
| Volltext: LAG-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 2 Sa 94/08 | |
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