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LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 13 Sa 1381/02 vom 28.01.2003

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Volkshochschuldozentin
Stichwort:Volkshochschuldozentin
Leitsatz:Eine Volkshochschuldozentin ist Arbeitnehmerin, wenn sie in schulischen Kursen des zweiten Bildungsweges zur Vorbereitung auf eine staatliche Prüfung eingesetzt ist. Die gilt erst recht, wenn ihr die Aufgaben einer Studienleiterin übertragen sind.
Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 13 Sa 1381/02




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