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BSG – Urteil, B 9a V 5/05 R vom 06.07.2006

Rechtsgebiete:BVG, GG, StGB, VStGB
Schlagworte:Kriegsopferversorgung, Versorgungsleistung, teilweiser Entzug, Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit, KZ-Wachmann, Waffen-SS, völkerrechtswidriger Angriffskrieg, Völkerstrafrecht, Befehlsnotstand, Gewissensentscheidung
Stichwort:Völkerstrafrecht
Leitsatz:1. Gegen die Grundsätze der Menschlichkeit verstößt, wer "arbeitsteilig" an der Vernichtung von Menschen durch Zwangsarbeit und massenhafte Tötung mitwirkt, indem er ein Konzentrationslager bewacht.

2. "Befehlsnotstand" entlastet nur denjenigen, der nach besten Kräften alles Zumutbare unternommen hat, um befohlene Verstöße gegen die Menschlichkeit zu vermeiden.
Volltext: BSG - Urteil, B 9a V 5/05 R




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