JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > Völkerrecht
| Rechtsgebiete: | GG, LJagdG, SchalWVRP |
| Schlagworte: | Befugnis, hoheitliche, Besatzungsrecht, Besatzungszone, französische, Bundesrepublik Deutschland, Eigentum, Fütterungsautomat, Forstrecht, Frankreich, Gebietshoheit, Hoheitsgewalt, Hoheitsrecht, Jagdausübung, Jagdbezirk, Jagdpacht, Jagdpachtverhältnis, Jagdpachtvertrag, Kirrstelle, Kirrung, Mundatwald, Mundatwaldgebiet, Notenwechsel, Nutzungsbefugnis, Nutzungsrecht, Obermundat, Regelungsbefugnis, Rheinland-Pfalz, Schalenwild, Sechs-Mächte-Kommunique, Souveränität, territoriale, Staatsgebiet, Verbalnote, Verwaltungszession, Vertrag, völkerrechtlicher, Völkerrecht, Wasserrecht, Wildfütterung |
| Stichwort: | Völkerrecht |
| Leitsatz: | 1. Der Französischen Republik sind im Mundatwald keine hoheitlich-administrativen Befugnisse auf dem Gebiet des Jagdrechts übertragen oder vorbehalten worden. 2. Nach Aufhebung der besatzungsrechtlichen Bestimmungen, mit denen das Mundatwaldgebiet unter vorläufige französische Gebietshoheit gestellt worden war, durch Bundesgesetz mit Wirkung zum 1. Mai 1986 findet das deutsche Recht im Mundatwald wieder uneingeschränkte Anwendung. 3. Es bedurfte keines besonderen legislativen Erstreckungsaktes zur Inkraftsetzung des Grundgesetzes im Mundatwald. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 8 A 11351/07.OVG | |
| Rechtsgebiete: | AufenthG, AufenthV, BeschV |
| Schlagworte: | Anwerbestopp, Arbeitnehmer, Arbeitsmarkt, Arbeitsmarktprüfung, Arbeitsplatz, Arbeitsplatzsuche, Aufenthalt, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsrecht, Ausländer, Ausländerrecht, Beschäftigung, Bundesagentur für Arbeit, Deutsch-amerikanischer Freundschaftsvertrag, Einreise, Erlaubnis, Erwerbstätigkeit, Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika, Freundschaftsvertrag, USA, Vereinigte Staaten von Amerika, Vertrag, Visum, visumfreie Einreise, Völkerrecht, Vorrang, Vorrangprüfung, Zustimmung |
| Stichwort: | Völkerrecht |
| Leitsatz: | Aus dem Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 7. Mai 1956 (BGBl. II S. 487 ff.) ergibt sich kein Recht, zu einer zustimmungspflichtigen Beschäftigung im Bundesgebiet ohne Arbeitsmarkt- und Vorrangprüfung zugelassen zu werden. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 7 B 10282/07.OVG | |
| Rechtsgebiete: | GG, LastG, EMRK |
| Schlagworte: | Finanzverfassung, Lastentragung, Lastentragungsgesetz, Altfälle, Rückwirkung, Pflichtverletzung, Menschenrechtskonvention, Konventionsverstoß, EGMR, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Völkerrecht, Verletzung völkerrechtlicher Verpflichtungen, überlange Verfahrensdauer, Erstattung, Mitverursachung, Vergleich |
| Stichwort: | Völkerrecht |
| Leitsatz: | Das Lastentragungsgesetz wirkt zeitlich unbegrenzt zurück. Bei Verletzungen völkerrechtlicher Verpflichtungen durch Gerichte ist § 4 LastG auch dann anzuwenden, wenn die Entschädigung an den Verletzten nicht aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, sondern aufgrund eines Vergleichs gezahlt wurde, durch den ein solches Urteil abgewendet werden sollte. Worin die lastenbegründende Pflichtverletzung zu sehen ist, richtet sich allein nach dem in der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs festgestellten oder, wenn eine solche durch Vergleich abgewendet wurde, nach dem diesem Vergleich zugrundegelegten Sachverhalt. Ein Bundesgericht hat die Entscheidung des Gerichts eines Landes nur dann im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 2 LastG "bestätigt", wenn es die Entscheidung in einem Rechtsbehelfsverfahren sachlich geprüft und gebilligt, nicht dagegen, wenn es das Rechtsmittel als unzulässig verworfen oder nicht zugelassen oder einen Rechtsbehelf nicht zur Entscheidung genommen hat. Lasten aus Verurteilungen Deutschlands wegen überlanger Verfahrensdauer bei Landes- wie bei Bundesgerichten sind grundsätzlich schematisch nach Zeitanteilen aufzuteilen. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 A 7.05 | |
| Rechtsgebiete: | GG, LastG, EMRK |
| Schlagworte: | Finanzverfassung, Lastentragung, Lastentragungsgesetz, Altfälle, Rückwirkung, Pflichtverletzung, Menschenrechtskonvention, Konventionsverstoß, EGMR, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Völkerrecht, Verletzung völkerrechtlicher Verpflichtungen, überlange Verfahrensdauer, Erstattung, Mitverursachung, Vergleich |
| Stichwort: | Völkerrecht |
| Leitsatz: | Das Lastentragungsgesetz wirkt zeitlich unbegrenzt zurück. Bei Verletzungen völkerrechtlicher Verpflichtungen durch Gerichte ist § 4 LastG auch dann anzuwenden, wenn die Entschädigung an den Verletzten nicht aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, sondern aufgrund eines Vergleichs gezahlt wurde, durch den ein solches Urteil abgewendet werden sollte. Worin die lastenbegründende Pflichtverletzung zu sehen ist, richtet sich allein nach dem in der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs festgestellten oder, wenn eine solche durch Vergleich abgewendet wurde, nach dem diesem Vergleich zugrundegelegten Sachverhalt. Ein Bundesgericht hat die Entscheidung des Gerichts eines Landes nur dann im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 2 LastG "bestätigt", wenn es die Entscheidung in einem Rechtsbehelfsverfahren sachlich geprüft und gebilligt, nicht dagegen, wenn es das Rechtsmittel als unzulässig verworfen oder nicht zugelassen oder einen Rechtsbehelf nicht zur Entscheidung genommen hat. Lasten aus Verurteilungen Deutschlands wegen überlanger Verfahrensdauer bei Landes- wie bei Bundesgerichten sind grundsätzlich schematisch nach Zeitanteilen aufzuteilen. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 A 5.05 | |
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