JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > Visumverfahren
| Rechtsgebiete: | AufenthG, AufenthV, GG |
| Schlagworte: | Anspruch, Aufenthalt, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltstitel, Aufenthaltszweck, Ausländer, Ausländerrecht, Besitz, Bundesgebiet, Dauer, deutsch, deutsche Sprache, Deutschkenntnisse, Ehe, Eheschließung, Einholung, Einreise, entstanden, Entstehung, Geltungsdauer, gültig, Heirat, Kenntnis, kurzfristig, kurzfristige Aufenthalte, längerfristig, Schengen-Visum, sichtvermerksfrei, sichtvermerksfreie Drittausländer, Staatsangehörige, Visum, Visumverfahren, Zeitpunkt, Zweck |
| Stichwort: | Visumverfahren |
| Leitsatz: | 1. § 39 Nr. 3 AufenthV findet nicht nur Anwendung auf Staatsangehörige eines der in Anhang II der EG-Visa-Verordnung aufgeführten Staaten, sondern auf alle Inhaber eines gültigen Schengen-Visums für kurzfristige Aufenthalte im Sinne von § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG. 2. § 39 Nr. 3 2. Alternative AufenthV setzt nicht nur voraus, dass der Ausländer im Zeitpunkt der Antragstellung im Besitz eines gültigen Schengen-Visums ist und die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nach der Einreise entstanden sind, sondern auch, dass der Anspruch während der Geltungsdauer des Schengen-Visums entstanden ist. 3. Ein Schengen-Visum zählt nicht zu den Aufenthaltstiteln im Sinne von § 39 Nr. 6 AufenthV. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 7 B 10037/09.OVG | |
| Rechtsgebiete: | AufenthG, AufenthV, SGK |
| Schlagworte: | Auslandsvertretung, Ausweisungsgrund, Eheschließung, Schengen-Visum, Visumverfahren |
| Stichwort: | Visumverfahren |
| Leitsatz: | Das Verschweigen einer beabsichtigten Eheschließung gegenüber der deutschen Auslandsvertretung bei Beantragung eines Schengen-Visums verwirklicht einen Ausweisungsgrund nach § 55 Abs. 2 Nr. 1 lit. a AufenthG. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 13 S 656/09 | |
| Rechtsgebiete: | AufenthG, GG |
| Schlagworte: | Absehen, Aufenthalt, Aufenthaltserlaubnis, Ausländer, Ausländerrecht, Ausweisung, Befristung, Dauer, Einholung, Einreise, Erteilung, Familie, Lebensgemeinschaft, normal, Kind, Sperrwirkung, Trennung, üblich, üblicherweise, unzumutbar, Verhältnismäßigkeit, Visum, Visumverfahren, Zeit, Zeitablauf, Zeitraum, zumutbar |
| Stichwort: | Visumverfahren |
| Leitsatz: | Der mit der Durchführung des Visumverfahrens üblicherweise einhergehende Zeitablauf ist von demjenigen, der Aufenthalt im Bundesgebiet begehrt, regelmäßig hinzunehmen. Wenn die Weiterführung der bereits gelebten Lebensgemeinschaft zwischen dem Ausländer und seinem Kind nur in der Bundesrepublik Deutschland möglich ist, ist eine voraussichtlich über die Länge des normalen Visumverfahrens hinausgehende Trennung aber regelmäßig unzumutbar. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 7 B 10830/08.OVG | |
| Rechtsgebiete: | AufenthV, AufenthG |
| Schlagworte: | Anspruch, Aufenthaltstitel, Ehegatte, Einreise, Nachzug, Schengen-Visum, Visumverfahren |
| Stichwort: | Visumverfahren |
| Leitsatz: | Der Begriff "Einreise" im § 39 Nr. 3 AufenthV stellt auf die letzte, der Antragstellung vorausgehende Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ab. Die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitel i. S. v. § 39 Nr. 3 AufenthV müssen regelmäßig sämtlich während der Geltungsdauer des kurzfristigen Schengen-Visums entstanden sein; es genügt nicht, wenn dies nur für das letzte noch fehlende Tatbestandsmerkmal eines Anspruchs der Fall ist. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 1 B 1628/08 | |
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