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Visumsverfahren

Entscheidungen der Gerichte




OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 M 184/08 vom 25.09.2008

Rechtsgebiete:AufenthG, GG
Schlagworte:Visumsverfahren, Nachholung, Zumutbarkeit
Stichwort:Visumsverfahren
Leitsatz:1. Einem Ausländer, der ohne das erforderliche Visum in die Bundesrepublik Deutschland eingereist ist und keinen strikten Rechtsanspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis hat, kann es auch dann grundsätzlich zugemutet werden, das Visumverfahren nachzuholen, wenn er mit einer deutschen Staatsangehörigen verheiratet ist. Eine auch nur vorübergehende Trennung von der Ehefrau ist nur dann unzumutbar, wenn weitere besonderer Umstände im Einzelfall vorliegen, etwa wenn einer der Ehegatten auf Grund individueller Besonderheiten, etwa infolge einer Krankheit, mehr als im Regelfall auf persönlichen Beistand angewiesen ist (vgl. Beschl. v. 22.06.2007 - 2 M 170/07 - Juris).

2. Die Kosten der Reise für die Nachholung des Visumverfahrens im Herkunftsland begründen für sich allein regelmäßig keine solchen besonderen Umstände. Sie gehören zu dem normalen Risiko der nicht ordnungsgemäßen Einreise; als unzumutbar können sie nur dann angesehen werden, wenn sie eine außergewöhnliche Höhe erreichen.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 M 184/08



OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 M 170/07 vom 22.06.2007

Rechtsgebiete:AufenthG
Schlagworte:Aufenthaltserlaubnis, Ausweisungsgrund, Ehe, Einreise, Visumsverfahren, Zumutbarkeit
Stichwort:Visumsverfahren
Leitsatz:Ein ausreisepflichtiger Ausländer, der vor seiner Abschiebung in sein Heimatland eine deutsche Staatsangehörige heiratet und bei dem Ausweisungsgründe vorliegen, hat keinen Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 28 Abs. 1 Satz 1 AufenthG.

Ihm steht nur ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über einen Familiennachzug zu seiner deutschen Ehefrau zu.

Dabei geht das Aufenthaltsrecht grundsätzlich davon aus, dass der Antrag vor der Einreise zustellen ist.

Nach § 5 Abs. 2 Satz 2 2. Alt. AufenthG kann der Antrag auch nach der Einreise gestellt werden, wenn es aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls unzumutbar ist, das Visumsverfahren vom Heimatland aus nachzuholen.

Davon erfasst sind auch die Fälle, in denen ein Anspruch nach den §§ 5 Abs. 1 Satz 1 AufenthG deshalb nicht besteht, weil ein Versagungsgrund nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG vorliegt.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 M 170/07

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 10 PA 65/07 vom 18.06.2007

Rechtsgebiete:AufenthG, GG
Schlagworte:Aufenthaltserlaubnis, Ehe, Nachholen des Visumsverfahrens, Visumsverfahren
Stichwort:Visumsverfahren
Leitsatz:Zu den Voraussetzungen, von der Einhaltung des Visumsverfahrens nach § 5 Abs. 2 S. 2 AufenthG abzusehen.

Zu den Voraussetzungen, ein rechtliches Abschiebungshindernis nach § 25 Abs. 5 AufenthG im Hinblick auf den verfassungsrechtlichen Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG) anzunehmen - hier im Falle eines langjährigen Getrenntlebens der Eheleute verneint.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 10 PA 65/07

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 12 TG 3028/03 vom 12.01.2004

Rechtsgebiete:AuslG, VwGO
Schlagworte:Abschiebung, Ausreisepflicht, Kleinkind, Trennung, unerlaubte Einreise, Visumsverfahren, vollziehbar
Stichwort:Visumsverfahren
Leitsatz:Auch bei unerlaubter Einreise der Mutter gilt der Aufenthalt ihres kurz nach der Einreise im Bundesgebiet geborenen Kindes bis zur Entscheidung über einen für das Kind fristgerecht gestellten Aufenthaltsgenehmigungsantrag als erlaubt.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 12 TG 3028/03


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