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OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 342/07 vom 21.04.2008

Rechtsgebiete:MitbestG
Schlagworte:mitbestimmter Aufsichtsrat, Aufsichtsrat, Konzern, Konzernzwischenunternehmen, Zwischenunternehmen, AG, Mitbestimmung, Arbeitnehmer, Beherrschung, Verlagerung, Leitung, Leitungsfunktion, Führung, Ausland, virtuelle Ebene
Stichwort:virtuelle Ebene
Leitsatz:Ein Konzernzwischenunternehmen gilt auch dann als herrschendes Unternehmen im Sinn von § 5 Abs. 3 MitbestG, wenn die ausländische Konzernleitung die anderen inländischen Konzernunternehmen nur über die kapitalmäßige Allein- bzw. Mehrheitsbeteiligung beherrscht, die Leitungsfunktion im Gesamtkonzern aber virtuellen Ebenen übertragen sind (Anschluss an OLG Stuttgart, ZIP 1995, 1004 ff = NJW-RR 1995, 1057 ff und OLG Düsseldorf, ZIP 2006, 2375 ff = NJW-RR 2007, 330 ff - beide zitiert nach juris).
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 342/07




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