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Videoüberwachung der Wohnanlage

Entscheidungen der Gerichte




KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 24 W 309/01 vom 26.06.2002

Rechtsgebiete:WEG, HetzKVO
Schlagworte:Videoüberwachung der Wohnanlage, zusätzliche Messkosten
Stichwort:Videoüberwachung der Wohnanlage
Leitsatz:1. Die Einführung der Videoüberwachung des Hauseingangsbereiches einer Wohnungseigenturnsanlage durch Kleinstkamera im Klingeltableau und Übertragung in das hausinterne Kabelnetz ohne technische Beschränkungen verstößt gegen Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung. Der angefochtene Eigentümerbeschluss kann vom Gericht nicht auf die etwa durch das BDSG vorgeschriebenen Einschränkungen reduziert werden.

2. Mangels anderweitiger Vereinbarung verstößt die Eigentümergemeinschaft angesichts der im Mietrecht umstrittenen Abrechnung von sog. Zwischenablesekosten nicht gegen Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn sie in der Jahresabrechnung die durch Nutzerwechsel in einzelnen Wohnungen entstehenden zusätzlichen Ablesekosten nicht vollständig auf die vom Nutzerwechsel betroffenen Wohnungseigentümer umlegt.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 24 W 309/01




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