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Videokonferenz

Entscheidungen der Gerichte




OLG-FRANKFURT – Beschluss, 3 Ws 906/06 vom 19.09.2006

Rechtsgebiete:StGB, StPO
Schlagworte:Videokonferenz, Anhörung, Entlassung, Einverständnis
Stichwort:Videokonferenz
Leitsatz:1. § 454 I 3 StPO dient der Erweiterung der Tatsachengrundlage für die zu treffende Prognoseentscheidung und erhöht deren Treffsicherheit. Sie dient auf diese Weise einerseits dem in § 57 I Nr. 2 StGB hervorgehobenen Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit, nämlich dem Schutz vor fehlerhaften bedingten Entlassungen, andererseits gewährleistet sie das Recht des Verurteilten auf Aussetzung des Strafrests bei günstiger Legalprognose.

2. Die Durchführung der mündlichen Anhörung in Form der Videokonferenz ist nur zulässig, wenn der Verurteilte hierzu ausdrücklich und eindeutig sein Einverständnis erklärt hat und auch die Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit keine weitergehende Aufklärung der prognoserelevanten Faktoren gebieten.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 3 Ws 906/06



OLG-FRANKFURT – Beschluss, 3 Ws 905/06 vom 19.09.2006

Rechtsgebiete:StGB, StPO
Schlagworte:Videokonferenz, Anhörung, Entlassung, Einverständnis
Stichwort:Videokonferenz
Leitsatz:1. § 454 I 3 StPO dient der Erweiterung der Tatsachengrundlage für die zu treffende Prognoseentscheidung und erhöht deren Treffsicherheit. Sie dient auf diese Weise einerseits dem in § 57 I Nr. 2 StGB hervorgehobenen Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit, nämlich dem Schutz vor fehlerhaften bedingten Entlassungen, andererseits gewährleistet sie das Recht des Verurteilten auf Aussetzung des Strafrests bei günstiger Legalprognose.

2. Die Durchführung der mündlichen Anhörung in Form der Videokonferenz ist nur zulässig, wenn der Verurteilte hierzu ausdrücklich und eindeutig sein Einverständnis erklärt hat und auch die Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit keine weitergehende Aufklärung der prognoserelevanten Faktoren gebieten.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 3 Ws 905/06

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 3 Ws 811/06 vom 31.08.2006

Rechtsgebiete:StGB, StPO
Schlagworte:Anhörung, Verurteilter, Videokonferenz
Stichwort:Videokonferenz
Leitsatz:Die mündliche Anhörung des Verurteilten im Verfahren über die Aussetzung des Strafrests kann in der Form der Videokonferenz jedenfalls dann stattfinden, wenn sich der Verurteilte mit dieser Verfahrensweise ausdrücklich einverstanden erklärt hat und auch die Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit keine weitergehende Aufklärung der prognoserelevanten Faktoren gebieten.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 3 Ws 811/06


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